

Als Alleinerziehende können Sie von Schuldenproblemen vielleicht dadurch betroffen sein, dass Unterhaltszahlungen ausbleiben und Sie deshalb gezwungen sind, selbst Verbindlichkeiten einzugehen, um so die Deckung des notwendigen Lebensbedarfs sicherzustellen. Vielleicht haben Sie auch aus einer vergangenen Ehe noch Schuldverpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen. Bei einem engen Haushaltsbudget können Sie - auch bei mittleren Einkommen - in die Schuldenfalle geraten, weil die zahlreichen (zum Teil durchaus kleineren) Verpflichtungen über den Kopf wachsen. Gerade beim bargeldlosen Zahlungsverkehr ist das Girokonto schneller überzogen als gedacht. Dies kann rasch dazu führen, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen insgesamt nicht mehr nachkommen können und somit schnell eine "Überschuldung" eintritt.
Innerhalb der ersten sieben Tage nach Gutschrift einer Sozialleistung, wie Arbeitslosengeld II, Rente, Elterngeld (jeweils unterhalb der Pfändungsfreigrenzen), BAföG oder Wohngeld, auf Ihrem Konto sind die Banken und Sparkassen verpflichtet, Ihnen den vollen Betrag auszuzahlen und Ihre Überweisungen auszuführen. Dies gilt auch, wenn die Bank selbst noch Forderungen gegen Sie hat oder ein Pfändungsbescheid gegen Sie vorliegt.
Im Rahmen dieses Abschnitts können wir Ihnen nur einige allgemeine Informationen darüber geben, was Sie bei Schulden selbst tun und wohin Sie sich wenden können.
Grundsätzlich ist eine genaue "Einnahme- und Ausgabenanalyse" Ihres monatlichen Haushalts notwendig. Schreiben Sie am besten auf die linke Seite eines Blattes Ihre gesamten Ausgaben (z.B. Miete, Mietnebenkosten, Fahrtkosten, monatliche Rentenverbindlichkeiten und Versicherungsbeiträge, Telefongebühren, Vereinsbeiträge; Abonnements, monatliche Lebenshaltungskosten - am besten als Fixbetrag, z.B. 50 Euro - 100 Euro pro Person im Haushalt und Woche). Wichtig ist, dass Sie alle Einnahme- und Ausgabenposten auf den jeweiligen Monat umrechnen, denn nur so ist eine realistische Einnahmen- und Ausgabenanalyse - die Voraussetzung jeder Budgetberatung - möglich. Die Budgetanalyse gibt Ihnen Erkenntnisse darüber, ob Sie vielleicht schon überschuldet sind oder welche frei verfügbaren Einkommensreste Sie in Ihrem monatlichen Haushaltsplan noch haben. Wenn Ihr monatliches Einkommen nicht ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten, Raten und Rechnungen zu decken, sind Sie überschuldet.
Wenn Sie überlegen, sich von Ihrem Ehepartner / Ihrer Ehepartnerin zu trennen, dann sollten Sie berücksichtigen, dass mögliche Vereinbarungen bezüglich der aus der Ehe resultierenden Schulden bei der Scheidung keine Geltung für die Kreditinstitute haben. Außerdem haftet jede/r Ehepartner/in auch einzeln für gemeinsam eingegangene Verbindlichkeiten, z.B. gemeinsam unterschriebenen Kredit- oder Kaufvertrag. Das heißt, der Gläubiger muss sich nicht nur an einen Ehepartner schadlos halten sondern kann gegen beide vollstrecken. Entscheidend dabei ist, dass Sie beide die Verträge unterzeichnet haben.
Sollte die Überschuldung schon eingetreten sein und die Gläubiger bei Ihnen "vor der Tür stehen", den Gerichtsvollzieher zu Ihnen schicken oder Sie mit Mahnschreiben überziehen, sollten Sie sofort handeln. Gehen Sie von sich aus auf die Gläubiger zu, schildern Sie ihre momentane Situation und bitten Sie um Zahlungsaufschub, Ratenreduzierung oder sonstige Zahlungserleichterungen. Häufig sind Gläubiger bereit, solche Vereinbarungen zu treffen, wenn man von sich aus auf sie zugeht und sich um eine Schuldenregulierung bemüht. Sollten Sie durch eine Bürgschaft in eine aussichtslose Situation geraten, kann diese Bürgschaft sittenwidrig sein. Wenden Sie sich in diesem Fall an eine Schuldnerberatung.
Konkurs für Privatverbraucher/innen
Für überschuldete Verbraucher/innen gibt es die gesetzliche Regelung des Entschuldungsverfahrens: den "Verbraucherkonkurs" (Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldenbefreiung). Er soll überschuldeten Privatpersonen die Chance einräumen, sich von Schulden, die man aus eigener Kraft nie mehr würde zurückzahlen können, nach einem mehrjährigen Tilgungszeitraum zu befreien. Das heißt: die nach Abschluss des Verfahrens noch bestehenden Schuldenbeträge können erlassen werden. Das Konkursverfahren gibt auch geschiedenen oder getrennt lebenden Frauen die Möglichkeit, sich aus ihrer lebenslangen Mithaftung oder von sonstigen Verpflichtungen zu befreien. Kern des Konkursverfahrens ist die "Wohlverhaltensperiode", die Sie als Schuldner/in durchstehen müssen, bevor Sie tatsächlich von Ihren Verbindlichkeiten befreit werden. Dazu bedarf es aber einiger Vorbedingungen, z.B. dürfen Sie nicht mehr als 20 Gläubiger haben. Daher ist es wichtig, dass Sie zu einer Schuldnerberatungsstelle gehen, die für diese spezielle Aufgabe qualifiziert ist.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren läuft in drei Stufen ab:
Bei Schuldenfragen handelt es sich um einen sehr diffizilen Bereich, der eine ganz spezielle Beratung erforderlich macht. Aus diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, wenn Sie Schuldenprobleme haben, sich an eine spezielle Schuldnerberatungsstelle zu wenden. Diese gibt es heute in jedem Landkreis und in jeder Stadt. Die örtlichen Wohlfahrtsverbände und die Sozialverwaltungen können Ihnen dazu Informationen geben. Es ist auf jeden Fall wichtig, sich den finanziellen Problemen offensiv zu stellen und diese nicht zu ignorieren, da dies immer zu einem Anstieg der Schulden führen wird.
Broschüren und Informationen: