Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar

Alleinerziehende können erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre von ihrer Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten für Kita, Kindergarten Tagesmutter(-vater) und Au Pair an, maximal pro Kind 4.000 Euro im Jahr.

Die Kosten sind mit Belegen (Quittungen, Kosten- und Gebührenbescheide) nachzuweisen. Die angerechneten Betreuungskosten zieht das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen ab und weist dies im Steuerbescheid aus. Es empfiehlt sich, den Steuerbescheid diesbezüglich genau zu prüfen, da das offizielle Formular zur Einkommensteuererklärung bei der Angabe der Kinderbetreuungskosten zu Missverständnissen führen kann.

Hier finden Sie Musterbriefe des VAMV zu undefinedEinspruch und undefinedKlage wegen Kinderbetreuungskosten.