Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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Wohin mit den lieben Kleinen?

Kleinkinder

Für die Betreuung von 0-3-jährigen Kindern kommen in der Regel folgende Betreuungsformen in Frage: eine Kinderkrippe, eine altersgemischte Gruppe oder eine Tagesmutter oder Kinderfrau. Da es zumindest in den alten Bundesländern nur ein sehr begrenztes Angebot an Krippenplätzen und altersgemischten Gruppen gibt, wird es nicht leicht sein, Ihr Kind unterzubringen, vor allem dann nicht, wenn Sie in einer ländlichen Gegend wohnen. Deshalb ist es wichtig, sich so früh wie möglich um einen Krippenplatz zu bemühen.

Auskunft über Kinderkrippen oder altersgemischte Kindergartengruppen erteilen die Jugendämter. Weisen Sie auf die Dringlichkeit Ihrer Situation hin. Alleinerziehende werden bevorzugt berücksichtigt. Das Jugendamt kann Ihnen auch Auskunft über Elterninitiativen geben. Hier muss zum einen ein fester Kostenanteil von den Eltern übernommen werden, zum anderen wird persönliches Engagement bei Organisation, Verwaltung oder Pflege der Einrichtung erwartet.

Tagesmütter stellen eine Alternative zur Krippenbetreuung dar. Da Tagesmütter oft mehrere Kinder betreuen, findet Ihr Kind auch hier Kontakte zu anderen Kindern. Vermittelt werden Tagesmütter von den Jugendämtern, aber auch von sozialen Einrichtungen, wie etwa dem Kinderschutzbund und Familienbildungs- oder Beratungsstellen. Erkundigen Sie sich in Ihrem Wohnort danach.

Wichtig ist es, klare vertragliche Vereinbarungen mit einer Tagesmutter zu treffen. Dazu gehören auch Fragen wie Krankheit der Tagesmutter, Versicherung, Urlaubsregelung

Informationen geben der Fachverband für Tagespflege www.tagesmuetter-bundesverband.de, das Jugendamt oder die örtlichen Vermittlungsstellen.

Zuschüsse für die Betreuung durch eine Tagesmutter erhalten Sie in der Regel für die Tagesmütter, die beim Jugendamt anerkannt sind. Aber auch für andere Tagesmütter können Sie einen Zuschuss bekommen. In diesem Fall wird das Jugendamt die Eignung der Tagesmutter und ggf. ihre Wohnung überprüfen.

Im Unterschied zu Tagesmüttern, die Ihr Kind in die eigene Familie aufnehmen, kommen Kinderfrauen zu Ihnen ins Haus und sind sicher die bequemste, aber auch die teuerste Lösung der Kinderbetreuung für Kinder aller Altersstufen. Neben den Vorteilen - das Kind muss nicht gebracht und abgeholt werden, es bleibt in seiner vertrauten Umgebung, leichte Mitarbeit im Haushalt und das Zubereiten von Mahlzeiten können ausgehandelt werden, bei Krankheiten des Kindes übernimmt die Kinderfrau seine Pflege - gibt es einen entscheidenden Nachteil: Das Kind ist ausschließlich von Erwachsenen umgeben, es sei denn, die Kinderfrau bringt ein eigenes Kind mit. Sich mit einer anderen Familie eine Kinderfrau zu teilen kann eine Lösung sein, die sowohl die Kosten senkt, als auch die Frage nach Spielkamerad/innen beantwortet.

Wenn Sie nicht auf eine regelmäßige, über mehrere Stunden garantierte Kinderbetreuung angewiesen sind, aber trotzdem für Ihr Kind den Kontakt zu anderen Kindern, Müttern und Vätern wünschen, können Sie sich an eine Eltern-Kind-Gruppe wenden, die von vielen Familienbildungseinrichtungen angeboten werden. Sie können auch selbst eine solche Gruppe gründen. Es ist auch möglich, eine Elterninitiative zu gründen und sich so eine regelmäßige Kinderbetreuung zu schaffen.

Kontaktadresse:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft Elterninitiativen e. V., Einsteinstr. 111, 81675 München, Tel. 089/47 06 503, www.bage.de.

Kindergartenkinder

Ab einem Alter von drei Jahren hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. In Abhängigkeit vom jeweiligen Bundesland kann es auch einen weiter gehenden Anspruch auf Kinderbetreuung geben. Die Kosten für einen Kindergartenplatz sind abhängig von der Leistung (Vormittag, Ganztag, Mittagessen) und Ihrem Einkommen. In einigen wenigen Bundesländern ist das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei. Da die angebotenen Betreuungszeiten in vielen Kindergärten keine Übermittagbetreuung einschließen oder nur eine halbtätige Betreuung garantieren, sollten Sie bei der Wahl des Kindergartens darauf achten, dass die Betreuungszeiten mit Ihren Arbeitszeiten vereinbar sind.

Werden in Ihrer Einrichtung nur Kindergartenplätze angeboten und keine Tagesplätze, die eine Übermittagbetreuung mit einschließen, ist es in einigen Bundesländern möglich, für bis zu neun Kinder betriebskostenunabhängig eine Tagesgruppe einzurichten. Hierzu muss der Personalschlüssel nicht verändert werden. Fragen Sie zunächst beim Jugendamt nach, ob diese Regelung gesetzlich möglich ist. Wenn Sie andere Eltern finden, die auch einen Bedarf an Übermittagbetreuung haben, können Sie sich an die Kindergartenleitung und/oder den Träger der Einrichtung wenden und vorschlagen, eine Tagesgruppe einzurichten. Einfluss nehmen können Sie hier auch über den Elternrat.

Ist es nicht möglich, Ihren Betreuungsbedarf über den Kindergarten abzudecken, ist Organisationstalent und Selbsthilfe gefragt. Sie können zusätzlich zum Kindergarten eine Tagesmutter einstellen oder mit anderen Eltern im Kindergarten ein Bring- und Abholdienst absprechen.

Fast alle Eltern haben das Bedürfnis nach einer Entlastung in der Kinderbetreuung. Scheuen Sie sich deshalb nicht, auf Eltern zuzugehen und über Ihre Schwierigkeiten zu sprechen. Meistens ist es sowohl für die Kinder als auch für die Eltern leichter und schöner, zwei oder mehrere Kinder zu betreuen, die zusammen spielen und essen können.

Informationen über Kindergartenplätze erhalten Sie beim Jugendamt. In vielen Städten werden Broschüren herausgegeben, die Sie nicht nur über die städtischen Betreuungseinrichtungen einformieren, sondern auch über die, die von Kirchen oder freien Trägern betrieben werden.

Schulkinder

Oft verschlechtert sich die Betreuungssituation, wenn Ihr Kind in die Schule kommt. Hortplätze sind in den meisten Städten rar. Auch wenn Alleinerziehende bevorzugt berücksichtigt werden, kann es passieren, dass Ihr Kind keinen Platz bekommt. Es ist wichtig, das Kind so frühzeitig wie möglich anzumelden und auf die Dringlichkeit Ihrer Situation hinzuweisen. Bei der Wahl der Grundschule haben Sie noch weniger Entscheidungsfreiraum als bei der Wahl des Kindergartens, so dass es oft nicht möglich ist, die Schule in Abhängigkeit vom Angebot einer Hortbetreuung auszuwählen.

Bekommen Sie keinen Hortplatz oder stehen Sie auf einer Warteliste, können Sie die Betreuungslücken mit einer Tagesmutter überbrücken oder versuchen, die Betreuung Ihres Kindes mit Hilfe der anderen Eltern der Klassengemeinschaft zu organisieren.

In einigen Bundesländern wird mittlerweile auch eine Übermittagbetreuung an Grundschulen angeboten, so dass die Kinder bis 13 oder 14 Uhr betreut sind. Eine weitere Möglichkeit sind Ganztagsschulen, die im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern bei uns eher selten sind. Allerdings wird das Ganztagsschulangebot in den einzelnen Bundesländern zurzeit ausgebaut. Auskünfte über das Betreuungsangebot an Schulen erhalten Sie beim Schulamt.

Internat, Wohnheim, Pflegestellen

Vielleicht ist es sinnvoll für Sie, Ihr Kind in einem Internat unterzubringen. Es kann vorteilhaft sein, wenn Ihr Kind außer Haus wohnt und in Schule und Freizeit kompetent betreut wird. Internate sind fast immer Privatschulen. Alle Bundesländer geben zwar im Rahmen ihrer Privatschulgesetze Zuschüsse, trotzdem kann die Unterbringung teuer sein.

Sie können versuchen, für Ihr Kind ein Stipendium zu beantragen, um so die Kosten zu reduzieren. In Einzelfällen kommt auch eine Kostenübernahme durch das Jugendamt bzw. das Sozialamt in Betracht, wenn die Unterbringung in einem Internat aus psychologischen oder medizinischen Gründen notwendig ist. Bevor Sie sich für ein Internat entscheiden, sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind die Einrichtung ansehen und das Kind an der Entscheidung beteiligen.

Im Zuge der Diskussion um mehr ganztägige Bildung in Deutschland bieten immer mehr Internate so genannte Tagesinternate an. Das heißt, die Kinder profitieren bis zum späten Nachmittag oder Abend von dem pädagogischen Angebot des Internats und übernachten zu Hause.

Kommt es zu Hause zu großen Problemen mit dem Kind, gibt es weitere Möglichkeiten: Ihr Kind lebt für eine gewisse Zeit in einem Heim, in einer pädagogisch betreuten Jugendwohngemeinschaft oder in einer Dauerpflegestelle.

Sie sollten keine Scheu haben, alle Ihnen wichtig erscheinenden Eigenschaften und Verhaltensweisen Ihres Kindes mit der Sozialarbeiterin/dem Sozialarbeiter des Jugendamtes zu besprechen, um eine optimale Unterbringung Ihres Kindes zu ermöglichen. Auch Ihr Kind sollten Sie seinem Alter entsprechend mit einbeziehen. Zu den Kosten werden Sie Ihrem Einkommen entsprechend herangezogen.

Mit Fragen zu Dauerpflegestellen können Sie sich auch an den Bundesverband der Pflege- und Adoptiveltern e. V. in Berlin wenden, www.pfad.de.