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		<title>www.vamv.de: Aktuelle Pressemitteilungen</title>
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		<description>Aktuelle Pressemitteilungen von www.vamv.de</description>
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			<title>www.vamv.de: Aktuelle Pressemitteilungen</title>
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			<title>Durch Stärkung der Familien Herausforderungen des demografischen Wandels meistern</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/durch-staerkung-der-familien-herausforderungen-des-demografischen-wandels-meistern.html</link>
			<description>Berlin, 14.05.2013. Zum heutigen Demografiegipfel der Bundesregierung  betonen die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 14.05.2013. Zum heutigen Demografiegipfel der Bundesregierung  betonen die Familienorganisationen, dass &quot;Familie als Gemeinschaft  stärken&quot; der zentrale Ansatz sein muss, um den demografischen Wandel zu  meistern. Denn die Familien erbringen die wesentlichen Leistungen für  die alternde Gesellschaft, von der Kindererziehung bis zur Pflege der  Älteren. Die Organisationen bedauern jedoch, dass bei der Bearbeitung  der Demografiestrategie vieles auf halber Strecke stehen geblieben ist.<br /><br />&quot;Familien  brauchen genügend Zeit für das Familienleben, ausreichende finanzielle  Möglichkeiten und eine gute Infrastruktur, wie z.B. Kita-Plätze&quot;, so der  Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh, &quot;aber die Bundesregierung hat die  Diskussionen leider sehr auf die Familienzeit-Aspekte verengt&nbsp; -&nbsp; dabei  hätte es durchaus genügend Diskussionsstoff auch für die anderen Themen  gegeben.&quot; Insofern habe die Bundesregierung zwar die richtige  Entscheidung getroffen, als sie von den neun Arbeitsgruppen zur  Demografiestrategie gleich die erste Arbeitsgruppe zu &quot;Familie als  Gemeinschaft stärken&quot; eingesetzt hat, dies sei in der Folge leider  jedoch nicht konsequent umgesetzt worden.<br /><br />Denn für eine  erfolgreiche Stärkung der Familien muss es zu einem Perspektivwechsel  kommen. Viel mehr als bisher muss der Blick auf die Familienwirklichkeit  gerichtet werden, wie z.B. bei Arrangements am Arbeitsplatz oder den  Gegebenheiten in der Kommune vor Ort. Notwendig sind wirksame und  dauerhafte Lösungen für die Alltagsprobleme von Familien, z.B.  flächendeckende, gute Betreuungsangebote sowie ein leichterer Wechsel  zwischen Voll- und Teilzeitarbeit. Denn gerade angesichts des  demographischen Wandels müssen die Bedürfnisse und Wünsche der Familien  im Vordergrund stehen und nicht die Anforderungen der Wirtschaft.<br /><br />Die  Rahmenbedingungen für Familien richtig zu setzen bedeutet einen  doppelten Zweck zu erfüllen: gleichzeitig etwas für die heutige  Gesellschaft zu tun wie auch dafür zu sorgen, dass Kinderwünsche in  Zukunft häufiger verwirklicht werden.<br /><br />Die Familienorganisationen  betonen, dass sie die Gespräche in den Arbeitsgruppen zur  Demografiestrategie als intensiv und die Beteiligten als aufgeschlossen  erlebt haben, auch bei strittigen Themen.&quot;Leider ließ die Zeitplanung  der Bundesregierung nur zwei Treffen zu und keine weiteren Diskussionen,  mit denen bessere und detailliertere Ergebnisse möglich gewesen wären&quot;,  so Dr. Zeh. &quot;Insofern hoffen wir, dass diese in den nächsten Monaten  und Jahren, unabhängig davon, wie die Wahlen ausgehen, fortgesetzt  werden. Wir werden auf jeden Fall gern zur Verfügung stehen und uns in  diese wichtigen Diskussionen einbringen,&quot; betont der Vorsitzende der  AGF, Dr. Klaus Zeh, mit Blick auf die weitere Entwicklung der  Demografiestrategie.</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 15 May 2013 11:03:00 +0200</pubDate>
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			<title>Massive Verschlechterungen bei der Prozesskostenhilfe benachteiligen Alleinerziehende</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/massive-verschlechterungen-bei-der-prozesskostenhilfe-benachteiligen-alleinerziehende.html</link>
			<description>Berlin, 13. 3. 2013. Die geplanten massiven Einsparungen bei der  Beratungs- und...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 13. 3. 2013. Die geplanten massiven Einsparungen bei der  Beratungs- und Prozesskostenhilfe, über die heute der Rechtsauschuss des  Bundestags in einer Anhörung berät, würden überproportional zu Lasten  von Frauen und besonders Alleinerziehenden gehen. Der Verband  alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat,  der Deutsche Juristinnenbund (djb) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft  der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) fordern den  Gesetzgeber auf, von den geplanten Einschnitten Abstand zu nehmen.<br /><br />&quot;Bald  werden noch mehr Alleinerziehende aus Sorge um entstehende  Rechtsanwalts- und Gerichtskosten davon absehen, eigene Rechte bei  Gericht durchzusetzen oder sich adäquat gegen Forderungen des finanziell  stärkeren Partners zu verteidigen&quot;, befürchtet Edith Schwab,  Bundesvorsitzende des VAMV. Mit 68 Prozent wird Prozesskostenhilfe zu  großen Teilen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beantragt und  bewilligt. <br /><br />Brigitte Meyer-Wehage, Direktorin des Amtsgerichts  Brake und Vorsitzende der Kommission, die im djb für das Familienrecht  zuständig ist, stellt klar: &quot;Die Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe  muss weiterhin gewährleisten, dass es in den familiengerichtlichen  Verfahren, wie z.B. Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren, nicht zu  einer Ungleichbehandlung der bedürftigen Partei (in der Regel noch immer  die Frau) kommt, sondern der Zugang zu den Gerichten - auch unter  Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Kinder - der mittellosen  Partei erhalten bleibt und nicht unverhältnismäßig erschwert wird.&quot;<br /><br />&quot;Es  darf nicht an Kostengründen scheitern, dass sich finanziell ungleich  starke Parteien vor Gericht auf Augenhöhe begegnen können&quot;, kritisiert  Hannelore Buls, Vorsitzende des deutschen Frauenrats, &quot;eine  Zweiklassenjustiz ist nicht akzeptabel.&quot; Frauen würden angesichts ihrer  im Schnitt geringen Einkünfte diese Änderungen besonders zu spüren  bekommen. Die Prozesskostenhilfe ist auch deshalb in dem Bereich des  Familienrechts so wichtig, weil hier die Möglichkeit fehlt, das  Verfahrenskostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern.<br /><br />&quot;Die  Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe benachteiligen nicht nur Frauen,  sondern können auch für den Staat zum Bumerang werde&quot;, warnt Carmen  Munoz Berz, Bundessprecherin der BAG. &quot;Schließlich kann jeder  erfolgreiche Unterhaltsprozess den Staat potenziell von  Unterhaltsvorschuss- oder Sozialleistungen entlasten.&quot; <br /><br />Der  Entwurf sieht unter anderem vor, die zu zahlenden Raten zu erhöhen, den  Abbezahlungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern und die  Vermögensfreibeträge zu mindern. Allein dadurch werden voraussichtlich  20 Prozent der Betroffenen aus der kostenlosen Prozesskostenhilfe  gedrängt. </p>
<p><strong>Verbände:</strong></p>
<p>Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)<br />Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG)<br /> Deutscher Frauenrat e.V.<br />Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 12 Mar 2013 12:14:00 +0100</pubDate>
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			<title>Familienorganisationen zum Familiengipfel: Eine familienbewusste Arbeitswelt braucht mehr als flexible Arbeitszeiten</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/familienorganisationen-zum-familiengipfel-eine-familienbewusste-arbeitswelt-braucht-mehr-als-flexib.html</link>
			<description>Berlin, 12.3.2013. Zum heutigen Familiengipfel der Bundesregierung weist die Arbeitsgemeinschaft...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 12.3.2013. Zum heutigen Familiengipfel der Bundesregierung weist die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen darauf hin, dass zur Verwirklichung einer familienbewussten Arbeitswelt noch viel zu tun bleibt. Nach wie vor klagen Mütter und Väter über mangelnde Vereinbarkeit. Es fehlt an Rücksicht auf die Lebenswirklichkeit von Familien, an bedarfsdeckender Kinderbetreuung, und an Mitbestimmung. Flexible Arbeitszeiten allein sind deshalb keine Lösung, notwendig ist eine andere Unternehmenskultur und gute rechtliche Rahmenbedingungen.<br /><br />&quot;Die Erwartungen von Familien und Unternehmen liegen oft weit auseinander. Viele Arbeitgeber preisen ihre flexiblen Arbeitszeiten, Gleitzeitmodelle und mobilen Arbeitsmöglichkeiten und übersehen dabei, dass mehr Flexibilität nicht automatisch auch mehr Familienfreundlichkeit bedeutet. Was Familien vor allem brauchen, ist eine veränderte Unternehmenskultur, die familiäre Verantwortung nicht als Störfaktor sondern als Bereicherung betrachtet&quot;, erklärt der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh, mit Blick auf die Unternehmen. &quot;Hinter flexiblen Arbeitszeitmodellen verbirgt sich allzu oft die Erwartung nach möglichst großer Verfügbarkeit&nbsp; - und eben nicht die größere Mitbestimmung bei Lage und Ort der Arbeitszeit, die für Familien so wichtig ist.&quot;<br /><br />Doch viel zu oft wird Arbeitsleistung noch an der Dauer der Anwesenheit gemessen. Zusammen mit einer lückenhaften Betreuungssituation lässt dies Beschäftigte mit Familienverantwortung trotz hohen persönlichen Einsatzes schnell auf ein berufliches Abstellgleis geraten, insbesondere bei Teilzeittätigkeiten. Doch immer mehr Mütter und Väter sind mit ihrem jeweiligen Arbeitsumfang unzufrieden und wünschen sich mehr Mitsprache bei Dauer und Lage der Arbeitszeit.<br /><br />&quot;Gefragt sind viele Akteure&quot;, so Dr. Zeh. &quot;Die Charta für familienfreundliche Arbeitszeiten oder das Netzwerk &quot;Erfolgsfaktor Familie&quot; sind ein guter Anfang, dürfen aber nicht gleichzeitig Ende der Fahnenstange sein. Für echte Erfolge braucht es auch ergänzende politische Maßnahmen und rechtliche Rahmenbedingungen&quot;, schlägt der Vorsitzende der AGF vor. &quot;Angebote zur Vereinbarkeit dürfen nicht vom Engagement einzelner Arbeitgeber abhängen oder vom Fachkräftemangel in bestimmten Branchen. Eine familienbewusste Arbeitswelt muss gewollt und unterstützt werden. Dazu gehören auch gesetzgeberische Maßnahmen, etwa für einen leichteren Wechsel zwischen Voll- und Teilzeittätigkeit. Maßnahmen für Familienfreundlichkeit sollten auch ruhig einmal Diskussionsstoff bei den Tarifverhandlungen sein&quot;.<br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 12 Mar 2013 11:27:00 +0100</pubDate>
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			<title>Arm, ärmer, alleinerziehend?</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/arm-aermer-alleinerziehend-1.html</link>
			<description>Berlin, 6. 3. 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V. (VAMV) kritisiert den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 6. 3. 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V. (VAMV) kritisiert den vierten Armuts- und Reichtumsbericht der  Bundesregierung. Alle Jahre wieder steht es schwarz auf weiß:  Alleinerziehende und ihre Kinder sind überdurchschnittlich oft arm. Der  Armuts- und Reichtumsbericht lässt keinen politischen Willen erkennen,  daran etwas zu ändern.<br /><br />Mit 40 Prozent liegt die Armutsquote von  Alleinerziehenden und ihren Kindern weit über dem  Bevölkerungsdurchschnitt von rund 15 Prozent. Edith Schwab,  Bundesvorsitzende des VAMV, kritisiert: &quot;Der Bericht ist bereits in der  Analyse zu kurz gegriffen. Er stellt einseitig auf Arbeitslosigkeit als  Ursache für Armut ab. Anstatt strukturelle Ursachen anzugehen, wird  Armut von Alleinerziehenden individualisiert. Dass ein Drittel der  Alleinerziehenden mit Hartz IV ihr Gehalt aufstocken, also arm trotz  Arbeit sind, wird nicht erwähnt. Fehlende Unterhaltszahlungen bleiben  ebenso unberücksichtigt wie die Ungerechtigkeiten in der Besteuerung im  Vergleich zu Zweielternfamilien.&quot;<br /><br />Dass die vorliegende  Entwurfsfassung des Berichts darüber hinaus die Armutslage von  Alleinerziehenden und ihren Kindern auch noch als &quot;vorübergehende Phase&quot;  beschreibt und deswegen als weniger dramatisch erscheinen lässt, stößt  beim VAMV auf Unverständnis. <br /><br />&quot;Das geht am Handlungsbedarf  vorbei&quot;, mahnt Edith Schwab. &quot;Armut von Alleinerziehenden hat viele  Facetten und verlangt ein entschlossenes Handeln mit breitem Ansatz.  Alleinerziehende brauchen eine gleichstellungsorientierte Familien-,  Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dazu gehören flexible und ganztätige  Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, ein flächendeckender Mindestlohn  und eine Individualbesteuerung. Im Übrigen fordert der VAMV seit 2008  eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.&quot;<br /><br /><br /></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Tue, 05 Mar 2013 15:43:00 +0100</pubDate>
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			<title>Unterhaltsvorschuss: Verschlechterungen verhindert, Chance auf Verbesserungen verpasst</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/unterhaltsvorschuss-verschlechterungen-verhindert-chance-auf-verbesserungen-verpasst.html</link>
			<description>Berlin, 28. 2. 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V. (VAMV) begrüßt die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 28. 2. 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V. (VAMV) begrüßt die Rücknahme von einigen geplanten  Verschlechterungen beim Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie die  Verbesserung des Rückgriffs und der Auskunftsrechte. Kritisch sieht der  VAMV weiterhin das Einführen von Sanktionen in diese Leistung für die  Kinder von Alleinerziehenden und fordert den Aus-bau des  Unterhaltvorschuss als Beitrag zur Existenzsicherung. <br /><br />&quot;Statt um  Verschlechterungen hätte es von Anfang an um Verbesserungen zugunsten  der Kinder von Alleinerziehenden gehen sollen&quot;, moniert Edith Schwab,  Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. Zwar ist es  ein Erfolg, dass Alleinerziehende weiterhin rückwirkend den  Unterhaltsvorschuss beantragen können und Leistungen an Dritte wie  Kindergartenbeiträge nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den  Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Aber die Kritik an der Sanktion,  die begrenzte Bezugsdauer zu kürzen, wenn Gelder zurückgezahlt werden  müssen, bleibt bestehen. Unterm Strich: &quot;Die Chance auf substanzielle  Verbesserungen ist verpasst&quot;, kritisiert Schwab.<br /><br />Der VAMV  fordert, den Bezug nicht nach 72 Monaten oder mit dem 12. Geburtstag des  Kindes zu beenden. Zudem muss wie beim Unterhalt die Hälfte des  Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleiben, statt beim  Unterhaltsvorschuss das ganze Kindergeld abzuziehen. &quot;Statt Gelder in  das unsinnige Betreuungsgeld zu lenken, sollte der Gesetzgeber  wenigstens wie im Koalitionsvertrag versprochen die Altersgrenze beim  Unterhaltsvorschuss von 12 auf 14 Jahre erhöhen&quot;, mahnt Schwab. <br /><br />Unterhaltsvorschuss  ist eine unbürokratische Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom  unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Der Staat  springt durch einen Vorschuss auf den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180  Euro pro Monat ein, einem Teil des Betrages, den das Kind eigentlich vom  unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten sollte.</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Thu, 28 Feb 2013 10:06:00 +0100</pubDate>
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			<title>Sorgerecht: Entscheidung nach Aktenlage macht Kinder zu Verlierern der Reform</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/sorgerecht-entscheidung-nach-aktenlage-macht-kinder-zu-verlierern-der-reform.html</link>
			<description>Berlin, 31. 1. 2013. Bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht   miteinander verheirateter Eltern...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 31. 1. 2013. Bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht   miteinander verheirateter Eltern hat sich Ideologie statt Fachwissen   durchgesetzt. Der Bundestag entscheidet heute über ein schriftliches   Schnellverfahren, nach dem Familiengerichte über das Sorgerecht   entscheiden sollen, ohne jemals die Eltern zu Gesicht zu bekommen.   Dieses schriftliche Verfahren war in der Experten-Anhörung im Bundestag   vergangenen November glatt durchgefallen. Der Verband alleinerziehender   Mütter und Väter e.V. (VAMV) lehnt das schriftliche Schnellverfahren  ab  und fordert stattdessen, weiterhin das Kindeswohl durch eine   Einzelfallprüfung sicher zu stellen.<br /><br />&quot;Das Gesetz ist ein   Rückschritt für das gesamte Kindschaftsrecht&quot;, kritisiert Edith Schwab,   Vorsitzende des VAMV. &quot;Bislang ist die Kindeswohlprüfung das Herzstück.   Diese Prüfung durch ein ideologisches Leitbild zu ersetzen - die   gemeinsame Sorge sei immer das Beste -, geht an der Realität der   betroffenen Kinder vorbei: Wird das gemeinsame Sorgerecht trotz   Konflikten und mangelnder Kooperation erzwungen, wird das dem Kind mehr   schaden als gut tun. Wir sind entsetzt, dass der Gesetzgeber Ideologie   über das Kindeswohl stellt.&quot;<br /><br />Nicht miteinander verheiratete   Eltern haben bereits seit 1998 die Möglichkeit, eine gemeinsame   Sorgeerklärung abzugeben. Mit über 60 Prozent entscheidet sich der   Großteil dieser Eltern bereits für eine gemeinsame Sorgeerklärung, eine   positive Entwicklung. Der Gesetzgeber sollte hier auf bessere   Information und Beratung setzen. Bei Elternkonflikten hat der   Gesetzgeber mit dem Antragsmodell grundsätzlich den richtigen Weg   eingeschlagen. Das schriftliche Schnellverfahren führt allerdings in die   Irre: Ein Verfahren, welches das Verpassen einer Sechs-Wochen-Frist   oder eine schwache schriftliche Ausdrucksfähigkeit zur Grundlage der   Sorgerechtsentscheidung macht, wird dem Kindeswohl nicht gerecht.<br /><br />&quot;Beim   Sorgerecht muss das Wohl des Kindes Maßstab bleiben, nicht eine  formale  Aufteilung der Rechte am Kind. Der Gesetzgeber muss  nachbessern, sonst  werden gerade die Kinder, die in eine konflikthafte  Elternbeziehung  hineingeboren werden, Verlierer der Reform werden&quot;,  fordert Schwab.</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 30 Jan 2013 15:21:00 +0100</pubDate>
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			<title>Zu Nikolaus ist nichts im Stiefel: Unterhaltsanpassung für Kinder bleibt aus</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/zu-nikolaus-ist-nichts-im-stiefel-unterhaltsanpassung-fuer-kinder-bleibt-aus.html</link>
			<description>Berlin, 05. 12. 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und  Väter e.V. (VAMV) kritisiert die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 05. 12. 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und  Väter e.V. (VAMV) kritisiert die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle:  Der Selbstbehalt steigt erneut, der Kindesunterhalt stagniert weiter.<br /><br />Der  Nikolaus hat unterhaltspflichtigen Eltern ein dickes Geschenk in den  Stiefel gelegt: Statt 950 dürfen sie ab Januar 2013 1.000 Euro für sich  selbst behalten. Damit berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle die  Erhöhung der Hartz-IV Sätze zum neuen Jahr. Die Kinder von  Alleinerziehenden finden allerdings in ihrem Stiefel: Nichts! Beim  Kindesunterhalt steht die zweite Nullrunde an.<br /><br />&quot;Der erhöhte  Selbstbehalt geht auf Kosten der Kinder von Alleinerziehenden&quot;,  kritisiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV, &quot;wenn die  Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sinkt, bekommen Kinder  weniger Unterhalt.&quot; Alleinerziehende müssen die einseitige Erhöhung  ausbaden, sie haben keinen Selbstbehalt. <br /><br />Der Selbstbehalt für  Unterhaltspflichtige ist seit 2011 um insgesamt 100 Euro pro Monat  gestiegen. Der Kindesunterhalt dient der materiellen Existenzsicherung  des Kindes und wurde seit 2010 nicht mehr erhöht. Schon jetzt bekommt  die Hälfte der Kinder keinen, zu geringen oder nur unregelmäßigen  Unterhalt, so die Zahlen einer Repräsentativbefragung. Kinder von  Alleinerziehenden haben das höchste Armutsrisiko. Ein politischer Wille,  dies zu ändern, ist nicht erkennbar. &quot;Noch mehr Kinder von  Alleinerziehenden werden in Armut rutschen&quot;, ist sich Schwab sicher. </p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 05 Dec 2012 17:06:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Schriftliches Schnellverfahren - nein danke! Kindeswohlprüfung - in jedem Fall!</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/schriftliches-schnellverfahren-nein-danke-kindeswohlpruefung-in-jedem-fall.html</link>
			<description>Berlin, 29. 11. 2012. Die Vorsitzende des Verbands  alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV),...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 29. 11. 2012. Die Vorsitzende des Verbands  alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Edith Schwab,  überreichte gestern dem rechtspolitischen Sprecher der SPD, Burkhard  Lischka, mit über 3.000 Unterschriften ein starkes Votum gegen das  geplante schriftliche Schnellverfahren, das im Gesetzentwurf zur  Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern  vorgesehen ist. <br /><br />Die zentrale Forderung des breiten  Aktionsbündnisses aus Fachverbänden ist, das geplante schriftliche  Verfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes fallen zu lassen.  Gerade Konfliktkonstellationen, um die es in der Praxis geht, wird  diese Regelung nicht gerecht. Wenn das Gericht ohne persönliche Anhörung  der Eltern entscheidet, schürt das Streit, anstatt zu schlichten. <br /><br />&quot;Um  das Kindeswohl sicherzustellen, muss es bei einer gerichtlichen  Entscheidung über das Sorgerecht weiterhin eine echte Einzelfallprüfung  vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden&quot;, bemängelt Edith  Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. &quot;Alles andere wäre ein Rückschritt  für das Kindschaftsrecht.&quot; Schwab brachte gestern im Bundestag als  Sachverständige bei der Anhörung des Rechtsausschusses zur Neuregelung  des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern die Kritik des  VAMV ein. <br /><br />Der Großteil der nicht miteinander verheiraten Eltern  gibt derzeit einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab: Das ist  eine positive Entwicklung. Ein gemeinsames Sorgerecht funktioniert aber  nur dann gut, wenn die Eltern fähig sind, gemeinsam tragfähige  Entscheidungen für das Kind zu treffen. Müssen Eltern jedoch vor Gericht  klären, wer das Sorgerecht bekommt, sind Konflikte im Spiel. Hier muss  das Gericht den Einzelfall beleuchten und deshalb die Eltern persönlich  anhören. <br /><br />In einem breiten Aktionsbündnis mit der  Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende (AGIA), der  Arbeitsgemeinschaft für allein erziehende Mütter und Väter im  Diakonischen Werk der EKD (agae), dem Deutschen Juristinnenbund, der  Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen, dem Familienbund  der Katholiken, dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften,  pro familia, der SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender, dem  Zukunftsforum Familie sowie weiteren Unterstützern wie Terre des Femmes,  dem Humanistischen Verband sowie dem Verein zur beruflichen Förderung  von Frauen hat der VAMV die Kampagne durchgeführt.<br /><br />Weitere Informationen zur Kampagne &quot;Schriftliches Schnellverfahren - nein danke! Kindeswohlprüfung - in jedem Fall&quot; unter:</p>
<p><a href="politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html" target="_self" >http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html</a> </p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 28 Nov 2012 17:48:00 +0100</pubDate>
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		</item>
		
		<item>
			<title>Geplante Änderungen beim Unterhaltsvorschuss lassen Alleinerziehende im Regen stehen!</title>
			<link>http://www.vamv.de/presse/pressemitteilungen/select_category/43/article/geplante-aenderungen-beim-unterhaltsvorschuss-lassen-alleinerziehende-im-regen-stehen.html</link>
			<description>Berlin, 25. 10. 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V. (VAMV) kritisiert die...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 25. 10. 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V. (VAMV) kritisiert die geplanten Kürzungen im  Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die heute im Bundestag auf der  Tagesordnung stehen, und fordert den Gesetzgeber auf, diese  armutsverhindernde Leistung auszubauen statt zu schwächen.<br /><br />&quot;Unter  dem Deckmantel Entbürokratisierung sind Verschlechterungen geplant&quot;,  kritisiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Die Möglichkeit,  Unterhaltsvorschuss rückwirkend zu beantragen, muss bestehen bleiben,  denn nach einer Trennung zählt jeder Cent. &quot;Der im Gesetzesentwurf  deklarierte ,Vorteil' für Alleinerziehende, sie würden bei der  Antragstellung fünf Minuten Zeit sparen, wirkt insofern zynisch, als die  rückwirkende Leistung entfällt&quot;, moniert Schwab.<br /><br />Zahlungen des  unterhaltspflichtigen Elternteils an Dritte, wie Kindergarten oder  Sportverein, dürfen nicht wie geplant vom Unterhaltsvorschuss abgezogen  werden. Dieser muss eine direkte und eindeutige Leistung wie der  Unterhalt bleiben: Dort ist bislang klar geregelt, dass der Unterhalt  als Geldleistung und nicht als Sachleistung erbracht wird. &quot;Wir  befürchten durch diese geplante Änderung eine Aushöhlung des  Unterhaltsrechts&quot;, so Familienanwältin Schwab. &quot;Der betreuende  Elternteil muss entscheiden können, ob das Kind eine neue Winterjacke  braucht oder Klavierunterricht&quot;, betont Schwab, &quot;denn der Unterhalt  dient der Existenzsicherung des Kindes und ist nicht verhandelbar.&quot; Wird  der Sportverein statt Barunterhalt gezahlt, liegt offensichtlich  Leistungsfähigkeit vor. Anstatt die Ersatzleistung zu kürzen, sollten  Alleinerziehende darin unterstützt werden, den regulären verbindlichen  Unterhalt durchzusetzen. <br /><br />Der VAMV fordert statt einer Schwächung  den Ausbau dieser wichtigen familienpolitischen Leistung: die  Bezugsdauer nicht länger auf 72 Monate zu deckeln und die Altersgrenze  für den Bezug von derzeit 12 Jahren ans Unterhaltsrecht anzupassen.  Zudem muss wie beim Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes beim  betreuenden Elternteil verbleiben, statt beim Unterhaltsvorschuss das  ganze Kindergeld abzuziehen.<br /><br />Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz-  oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom unterhaltspflichtigen Elternteil  keinen Unterhalt erhalten: Der Staat springt durch einen Vorschuss auf  den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180 Euro pro Monat ein, einem Teil des  Betrages, den das Kind eigentlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil  erhalten sollte.</p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Wed, 24 Oct 2012 17:51:00 +0200</pubDate>
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			<title>Start Online-Kampagne zum Sorgerecht: Schriftliches Schnellverfahren - nein danke! Kindeswohlprüfung - in jedem Fall!</title>
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Berlin, 23. 10. 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter  e.V. (VAMV) startet gemeinsam mit weiteren Fachverbänden und  Alleinerziehendenvertretungen die Online-Kampagne &quot;Schriftliches  Schnellverfahren&nbsp; - nein danke! Kindeswohlprüfung - in jedem Fall!&quot; Das  Bündnis ruft dazu auf, den Aufruf im Internet zu unterzeichnen und damit  ein starkes Votum in die Politik zu geben.&nbsp; Die zentrale Forderung der  Verbände ist, im aktuellen Gesetzesentwurf das geplante schriftliche Verfahren ohne Anhörung der  Eltern und des Jugendamtes fallen zu lassen. Gerade  Konfliktkonstellationen, um die es in der Praxis geht, wird diese  Regelung nicht gerecht. Wenn das Gericht entscheidet, ohne die Eltern zu  Gesicht zu bekommen, schürt das eher einen Streit, als dass er  geschlichtet wird. <br /><br />Um das Kindeswohl sicherzustellen, muss es  bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht nicht  miteinander verheirateter Eltern weiterhin eine echte Einzelfallprüfung  vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden. &quot;Der Gesetzgeber  muss hier nachbessern, sonst werden gerade die Kinder, die in eine  konflikthafte Elternbeziehung hineingeboren werden, Verlierer der Reform  werden&quot;, fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.<br /><br />Der  Großteil der nicht miteinander verheiraten Eltern gibt derzeit  einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab: Das ist eine positive  Entwicklung. Müssen Eltern jedoch vor Gericht klären, wer das Sorgerecht  bekommt, sind Konflikte im Spiel. Ein gemeinsames Sorgerecht  funktioniert jedoch nur dann gut, wenn die Eltern fähig sind, gemeinsam  tragfähige Entscheidungen für das Kind zu treffen. Gerade bei  Streitfällen um das Sorgerecht ist deshalb zu prüfen, ob ein gemeinsam  ausgeübtes Sorgerecht zum Wohle des Kindes wäre oder ob es besser ist,  wenn es die Mutter oder der Vater allein ausübt. Hier muss das Gericht  den Einzelfall beleuchten und die Eltern persönlich anhören. Das neue  Verfahren muss in der Praxis besonders strittigen Konstellationen  gerecht werden.<br /><br />Können nicht miteinander verheiratete Eltern sich  nicht auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen, kann der Vater bei  Gericht beantragen, am Sorgerecht beteiligt zu werden. Der Gesetzgeber  beabsichtigt, für diese Anträge ein neues schriftliches Schnellverfahren  einzuführen: Innerhalb von sechs Wochen muss die Mutter schriftlich  darlegen, wieso die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl  widerspricht. Bringt die Mutter keine überzeugende Begründung zu Papier  oder verpasst sie die Frist, muss das Gericht ohne Kindeswohlprüfung  nach Aktenlage auf gemeinsame Sorge entscheiden. Es ist nicht  ersichtlich, warum das bewährte beschleunigte Verfahren inklusive  mündlicher Verhandlung keine Anwendung finden soll.<br /><br />Auch der  Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Ende September das geplante  vereinfachte Verfahren massiv kritisiert. Die  Online-Unterschriftenaktion&nbsp; läuft bis zum 25. November 2012. Weitere  Informationen und Mitmachen unter:<br /><br /><a href="politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html" target="_self" >http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html</a></p>]]></content:encoded>
			<category>Pressemitteilungen</category>
			
			
			<pubDate>Mon, 22 Oct 2012 12:29:00 +0200</pubDate>
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