

Bundesverfassungsgericht Urteil vom 21.07.2010 1 BvR 420/09 | Fundstelle: FamRZ 2010, 1403 Norm: Art. 6 Abs. 2 GG, § 1626a BGB, § 1671 BGB, § 1672 Abs. 1 BGB |
Schlagworte: Verfassungswidrigkeit von § 1626a BGB, gerichtliche Überprüfbarkeit der Übertragung der gemeinsamer Sorge nicht verheirateter Eltern zum Wohl des Kindes nötig, gemeinsame Sorge auch ohne Zustimmung eines Elternteils nicht zwangsläufig kindeswohlgefährdend, Übergangsregelung, Sorgerecht des nichtehelichen Vaters, fehlende Zustimmung der Mutter | |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Urteil vom 03.12.2009 Individualbeschwerde Nr. 22028/04 | Fundstelle: FamRZ 2010, 103 Norm: Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK, § 1626a BGB |
Schlagworte: Fall Zaunegger, Diskriminierung nicht mit der Mutter verheirateter Väter; gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter widerspricht nicht zwangsläufig Kindeswohl | |
Bundesgerichtshof Beschluss vom 12.12.2007 XII ZB 158/05 | Fundstelle: FamRZ 2008, 592 Norm: § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB |
Schlagworte: Aufhebung der gemeinsamen Sorge, kein Regel-Ausnahme-Verhältnis von gemeinsamer Sorge und Alleinsorge, Kindeswohl, Übertragung der Alleinsorge auf die Mutter, obwohl diese für die Zerrüttung der sozialen Beziehungen der Eltern hauptverantwortlich ist, bloße Pflicht zur Konsensfindung ersetzt nicht fehlende Verständigungsmöglichkeit, gerichtlich ausgeräumter Missbrauchsvorwurf, emotionale Bindung der Kinder an die Mutter, Erziehungskontinuität, fehlendes Zusammenleben mit dem Vater, hohes Lebensalter des Vaters | |
Bundesgerichtshof Beschluss vom 15.11.2007 XII ZB 136/04 | Fundstelle: FamRZ 2008, 251 Norm: Art. 224 § 2 Abs. 3 EGBGB, § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB |
Schlagworte: Kein normativer Vorrang der gemeinsamen Sorge, Ersetzung der Sorgeerklärung nur bei positiver Feststellung der Kindeswohldienlichkeit zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, Ersetzung der Sorgeerklärung kann keine gemeinsame elterliche Sorge nur für Teilbereiche begründen | |
Bundesgerichtshof Beschluss vom 26.09.2007 XII ZB 229/06 | Fundstelle: FamRZ 2007, 1969 Norm: § 1626 a BGB, § 1672 Abs. 1 BGB, § 1751 Abs.1 BGB, Art. 8 EMRK |
Schlagworte: Fall Görgülü, Übertragung des Sorgerechts auf den Vater, wenn die Mutter der Adoption zugestimmt hat, Europäische Menschenrechtskonvention, Wohl des Kindes, länger andauerndes Pflegeverhältnis, Stellung der Pflegeeltern, Förderung der Umgangskontakte zur Vorbereitung des Aufenthaltswechsels, Verhältnis von biologischer und sozialer Elternschaft | |