

Berlin, 11. Juni 2013. Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern ist kein privates Schicksal, sondern Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung. Neun von zehn Alleinerziehenden sind Frauen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert die Politik auf, endlich Verantwortung zu übernehmen und wirkungsvolle Maßnahmen gegen das erschreckend hohe Armutsrisiko von Einelternfamilien zu ergreifen.
"Der Staat muss die Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern in allen Lebensphasen durch eine gleichstellungsorientierte Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verhindern", fordert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Zu den konkreten Forderungen gehören flexible und gebührenfreie Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, das Eindämmen des Niedriglohnsektors durch einen Mindestlohn und das Abschaffen der Minijobs, eine existenzsichernde und teilhabeorientierte Ausgestaltung von Sozialleistungen sowie eine gerechte Familienbesteuerung.
Die negativen Folgen von Familienarmut auf Kinder müssen durchbrochen werden: "Der VAMV fordert in der Familienförderung den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung - damit Kinder unabhängig von der Lebensform oder dem Einkommen ihrer Eltern jenseits von Armut leben können", unterstreicht Schwab.
Im Rahmen der Fachtagung "Ohne Alternative - arm, ärmer, allein-erziehend? Familienarmut im Lebensverlauf" machte der Vortrag von Prof. Dr. Ute Klammer deutlich, wie widersprüchliche Anreize im Lebensverlauf zum hohen Armutsrisiko von Alleinerziehenden beitragen: Während u.a. das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenkasse Frauen in ein traditionelles Modell drängen, fordert das Unterhaltsrecht nach der Scheidung finanzielle Eigenverantwortung und Erwerbstätigkeit. Brüche im Lebenslauf werden besonders für Frauen zum Armutsrisiko. Prof. Dr. Stefan Sell stellte anschließend heraus, dass viele Alleinerziehende am Arbeitsmarkt in Minijobs und Niedriglöhnen ohne ausreichende Kinderbetreuung damit allein gelassen werden, ein armutsfestes Einkommen zu erwirtschaften.
Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Dieses ist seit Jahren konstant hoch. Im Bevölkerungsdurchschnitt liegt dieses Risiko bei 15 Prozent. Die Gefahr, in Langzeitarbeitslosigkeit zu leben, ist bei Alleinerziehenden mehr als doppelt so groß als im Bevölkerungsdurchschnitt.
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Berlin, 3. Juni 2013. Mit 43 Prozent haben Alleinerziehende und ihre Kinder das höchste Armutsrisiko aller Familien. Der Bevölkerungsdurchschnitt liegt bei 15 Prozent. Daran hat sich seit 2007 nichts geändert, wie der 4. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt.
Anlässlich der heute im Bundestag stattfindenden Anhörung zum 4. Armuts- und Reichtumsbericht erklärt Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter: "Alleinerziehende wollen arbeiten und auch der Staat verlangt von ihnen nicht zuletzt seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 finanzielle Eigenständigkeit - was aber fehlt sind die entsprechenden Rahmenbedingungen. Hier ist die Bundesregierung in Verantwortung, denn die anhaltende Armut von Einelternfamilien ist Ausdruck ihrer gesellschaftlichen Benachteiligung."
Wenn der flexible Kitaplatz fehlt oder Ganztagsschulplätze Mangelware sind, wird es sehr schwer, eine existenzsichernde Beschäftigung zu finden - hinsichtlich des Stundenumfangs sowie des Lohnes. Schließlich werden in sogenannten frauentypischen Branchen sehr oft Niedriglöhne gezahlt, von denen frau und ihr Kind nicht leben können. Auch fehlender Unterhalt ist ein großes Problem: Nur die Hälfte der Alleinerziehenden erhält Unterhalt in voller Höhe und regelmäßig.
Der VAMV fordert eine Armutspolitik als Querschnittspolitik. Es bedarf effektiver Instrumente in der Arbeitsmarkt-, Sozial-, Gleichstellungs- und Familienpolitik. Alleinerziehende brauchen unter anderem: einen zügigen Ausbau ganztägiger, flexibler und gebührenfreier Betreuungs- und Bildungseinrichtungen von hoher Qualität, die Einführung eines gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohns, einen Ausbau des Unterhaltsvorschuss, eine Kindergrundsicherung sowie eine Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Der Familienlastenausgleich im Steuerrecht ist so auszugestalten, dass er in gerechter Weise alle Familien gleichermaßen unterstützt und nicht diejenigen mit hohen Einkommen bevorteilt.
Weiter kritisiert Schwab das Vorgehen der Berichterstattung: "Es kann nicht sein, dass sich die Bundesregierung ihr Zeugnis selbst ausstellt und anstatt wissenschaftlicher Expertise eigene Interpretationen der Daten zu Verteilung von Einkommen und Vermögen vorlegt. Der Armuts- und Reichtumsbericht muss zukünftig von einer unabhängigen Expertenkommission unter der tatsächlichen Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure erstellt werden."
Berlin, 14. Mai 2013. Zum heutigen Demografiegipfel der Bundesregierung betonen die Familienorganisationen, dass "Familie als Gemeinschaft stärken" der zentrale Ansatz sein muss, um den demografischen Wandel zu meistern. Denn die Familien erbringen die wesentlichen Leistungen für die alternde Gesellschaft, von der Kindererziehung bis zur Pflege der Älteren. Die Organisationen bedauern jedoch, dass bei der Bearbeitung der Demografiestrategie vieles auf halber Strecke stehen geblieben ist.
"Familien brauchen genügend Zeit für das Familienleben, ausreichende finanzielle Möglichkeiten und eine gute Infrastruktur, wie z.B. Kita-Plätze", so der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh, "aber die Bundesregierung hat die Diskussionen leider sehr auf die Familienzeit-Aspekte verengt - dabei hätte es durchaus genügend Diskussionsstoff auch für die anderen Themen gegeben." Insofern habe die Bundesregierung zwar die richtige Entscheidung getroffen, als sie von den neun Arbeitsgruppen zur Demografiestrategie gleich die erste Arbeitsgruppe zu "Familie als Gemeinschaft stärken" eingesetzt hat, dies sei in der Folge leider jedoch nicht konsequent umgesetzt worden.
Denn für eine erfolgreiche Stärkung der Familien muss es zu einem Perspektivwechsel kommen. Viel mehr als bisher muss der Blick auf die Familienwirklichkeit gerichtet werden, wie z.B. bei Arrangements am Arbeitsplatz oder den Gegebenheiten in der Kommune vor Ort. Notwendig sind wirksame und dauerhafte Lösungen für die Alltagsprobleme von Familien, z.B. flächendeckende, gute Betreuungsangebote sowie ein leichterer Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitarbeit. Denn gerade angesichts des demographischen Wandels müssen die Bedürfnisse und Wünsche der Familien im Vordergrund stehen und nicht die Anforderungen der Wirtschaft.
Die Rahmenbedingungen für Familien richtig zu setzen bedeutet einen doppelten Zweck zu erfüllen: gleichzeitig etwas für die heutige Gesellschaft zu tun wie auch dafür zu sorgen, dass Kinderwünsche in Zukunft häufiger verwirklicht werden.
Die Familienorganisationen betonen, dass sie die Gespräche in den Arbeitsgruppen zur Demografiestrategie als intensiv und die Beteiligten als aufgeschlossen erlebt haben, auch bei strittigen Themen."Leider ließ die Zeitplanung der Bundesregierung nur zwei Treffen zu und keine weiteren Diskussionen, mit denen bessere und detailliertere Ergebnisse möglich gewesen wären", so Dr. Zeh. "Insofern hoffen wir, dass diese in den nächsten Monaten und Jahren, unabhängig davon, wie die Wahlen ausgehen, fortgesetzt werden. Wir werden auf jeden Fall gern zur Verfügung stehen und uns in diese wichtigen Diskussionen einbringen," betont der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh, mit Blick auf die weitere Entwicklung der Demografiestrategie.
Berlin, 13. März 2013. Die geplanten massiven Einsparungen bei der Beratungs- und Prozesskostenhilfe, über die heute der Rechtsauschuss des Bundestags in einer Anhörung berät, würden überproportional zu Lasten von Frauen und besonders Alleinerziehenden gehen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund (djb) sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) fordern den Gesetzgeber auf, von den geplanten Einschnitten Abstand zu nehmen.
"Bald werden noch mehr Alleinerziehende aus Sorge um entstehende Rechtsanwalts- und Gerichtskosten davon absehen, eigene Rechte bei Gericht durchzusetzen oder sich adäquat gegen Forderungen des finanziell stärkeren Partners zu verteidigen", befürchtet Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Mit 68 Prozent wird Prozesskostenhilfe zu großen Teilen im Bereich der Familiengerichtsbarkeit beantragt und bewilligt.
Brigitte Meyer-Wehage, Direktorin des Amtsgerichts Brake und Vorsitzende der Kommission, die im djb für das Familienrecht zuständig ist, stellt klar: "Die Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe muss weiterhin gewährleisten, dass es in den familiengerichtlichen Verfahren, wie z.B. Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren, nicht zu einer Ungleichbehandlung der bedürftigen Partei (in der Regel noch immer die Frau) kommt, sondern der Zugang zu den Gerichten - auch unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Kinder - der mittellosen Partei erhalten bleibt und nicht unverhältnismäßig erschwert wird."
"Es darf nicht an Kostengründen scheitern, dass sich finanziell ungleich starke Parteien vor Gericht auf Augenhöhe begegnen können", kritisiert Hannelore Buls, Vorsitzende des deutschen Frauenrats, "eine Zweiklassenjustiz ist nicht akzeptabel." Frauen würden angesichts ihrer im Schnitt geringen Einkünfte diese Änderungen besonders zu spüren bekommen. Die Prozesskostenhilfe ist auch deshalb in dem Bereich des Familienrechts so wichtig, weil hier die Möglichkeit fehlt, das Verfahrenskostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung abzusichern.
"Die Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe benachteiligen nicht nur Frauen, sondern können auch für den Staat zum Bumerang werde", warnt Carmen Munoz Berz, Bundessprecherin der BAG. "Schließlich kann jeder erfolgreiche Unterhaltsprozess den Staat potenziell von Unterhaltsvorschuss- oder Sozialleistungen entlasten."
Der Entwurf sieht unter anderem vor, die zu zahlenden Raten zu erhöhen, den Abbezahlungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern und die Vermögensfreibeträge zu mindern. Allein dadurch werden voraussichtlich 20 Prozent der Betroffenen aus der kostenlosen Prozesskostenhilfe gedrängt.
Verbände:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG)
Deutscher Frauenrat e.V.
Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)
Berlin, 6. März 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert den vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Alle Jahre wieder steht es schwarz auf weiß: Alleinerziehende und ihre Kinder sind überdurchschnittlich oft arm. Der Armuts- und Reichtumsbericht lässt keinen politischen Willen erkennen, daran etwas zu ändern.
Mit 40 Prozent liegt die Armutsquote von Alleinerziehenden und ihren Kindern weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt von rund 15 Prozent. Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV, kritisiert: "Der Bericht ist bereits in der Analyse zu kurz gegriffen. Er stellt einseitig auf Arbeitslosigkeit als Ursache für Armut ab. Anstatt strukturelle Ursachen anzugehen, wird Armut von Alleinerziehenden individualisiert. Dass ein Drittel der Alleinerziehenden mit Hartz IV ihr Gehalt aufstocken, also arm trotz Arbeit sind, wird nicht erwähnt. Fehlende Unterhaltszahlungen bleiben ebenso unberücksichtigt wie die Ungerechtigkeiten in der Besteuerung im Vergleich zu Zweielternfamilien."
Dass die vorliegende Entwurfsfassung des Berichts darüber hinaus die Armutslage von Alleinerziehenden und ihren Kindern auch noch als "vorübergehende Phase" beschreibt und deswegen als weniger dramatisch erscheinen lässt, stößt beim VAMV auf Unverständnis.
"Das geht am Handlungsbedarf vorbei", mahnt Edith Schwab. "Armut von Alleinerziehenden hat viele Facetten und verlangt ein entschlossenes Handeln mit breitem Ansatz. Alleinerziehende brauchen eine gleichstellungsorientierte Familien-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Dazu gehören flexible und ganztätige Betreuungs- und Bildungseinrichtungen, ein flächendeckender Mindestlohn und eine Individualbesteuerung. Im Übrigen fordert der VAMV seit 2008 eine existenzsichernde Kindergrundsicherung."
Download der Pressemitteilung
Die Stellungnahme des VAMV zum Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung vom 21.11.2012 finden Sie hier.
Berlin, 28. Februar 2013. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Rücknahme von einigen geplanten Verschlechterungen beim Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sowie die Verbesserung des Rückgriffs und der Auskunftsrechte. Kritisch sieht der VAMV weiterhin das Einführen von Sanktionen in diese Leistung für die Kinder von Alleinerziehenden und fordert den Aus-bau des Unterhaltvorschuss als Beitrag zur Existenzsicherung.
"Statt um Verschlechterungen hätte es von Anfang an um Verbesserungen zugunsten der Kinder von Alleinerziehenden gehen sollen", moniert Edith Schwab, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter. Zwar ist es ein Erfolg, dass Alleinerziehende weiterhin rückwirkend den Unterhaltsvorschuss beantragen können und Leistungen an Dritte wie Kindergartenbeiträge nicht wie ursprünglich vorgesehen auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Aber die Kritik an der Sanktion, die begrenzte Bezugsdauer zu kürzen, wenn Gelder zurückgezahlt werden müssen, bleibt bestehen. Unterm Strich: "Die Chance auf substanzielle Verbesserungen ist verpasst", kritisiert Schwab.
Der VAMV fordert, den Bezug nicht nach 72 Monaten oder mit dem 12. Geburtstag des Kindes zu beenden. Zudem muss wie beim Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleiben, statt beim Unterhaltsvorschuss das ganze Kindergeld abzuziehen. "Statt Gelder in das unsinnige Betreuungsgeld zu lenken, sollte der Gesetzgeber wenigstens wie im Koalitionsvertrag versprochen die Altersgrenze beim Unterhaltsvorschuss von 12 auf 14 Jahre erhöhen", mahnt Schwab.
Unterhaltsvorschuss ist eine unbürokratische Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Der Staat springt durch einen Vorschuss auf den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180 Euro pro Monat ein, einem Teil des Betrages, den das Kind eigentlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten sollte.
Berlin, 31. Januar 2013. Bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern hat sich Ideologie statt Fachwissen durchgesetzt. Der Bundestag entscheidet heute über ein schriftliches Schnellverfahren, nach dem Familiengerichte über das Sorgerecht entscheiden sollen, ohne jemals die Eltern zu Gesicht zu bekommen. Dieses schriftliche Verfahren war in der Experten-Anhörung im Bundestag vergangenen November glatt durchgefallen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) lehnt das schriftliche Schnellverfahren ab und fordert stattdessen, weiterhin das Kindeswohl durch eine Einzelfallprüfung sicher zu stellen.
"Das Gesetz ist ein Rückschritt für das gesamte Kindschaftsrecht", kritisiert Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV. "Bislang ist die Kindeswohlprüfung das Herzstück. Diese Prüfung durch ein ideologisches Leitbild zu ersetzen - die gemeinsame Sorge sei immer das Beste -, geht an der Realität der betroffenen Kinder vorbei: Wird das gemeinsame Sorgerecht trotz Konflikten und mangelnder Kooperation erzwungen, wird das dem Kind mehr schaden als gut tun. Wir sind entsetzt, dass der Gesetzgeber Ideologie über das Kindeswohl stellt."
Nicht miteinander verheiratete Eltern haben bereits seit 1998 die Möglichkeit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Mit über 60 Prozent entscheidet sich der Großteil dieser Eltern bereits für eine gemeinsame Sorgeerklärung, eine positive Entwicklung. Der Gesetzgeber sollte hier auf bessere Information und Beratung setzen. Bei Elternkonflikten hat der Gesetzgeber mit dem Antragsmodell grundsätzlich den richtigen Weg eingeschlagen. Das schriftliche Schnellverfahren führt allerdings in die Irre: Ein Verfahren, welches das Verpassen einer Sechs-Wochen-Frist oder eine schwache schriftliche Ausdrucksfähigkeit zur Grundlage der Sorgerechtsentscheidung macht, wird dem Kindeswohl nicht gerecht.
"Beim Sorgerecht muss das Wohl des Kindes Maßstab bleiben, nicht eine formale Aufteilung der Rechte am Kind. Der Gesetzgeber muss nachbessern, sonst werden gerade die Kinder, die in eine konflikthafte Elternbeziehung hineingeboren werden, Verlierer der Reform werden", fordert Schwab.
Download der Stellungnahme zum Gesetzentwurf
Berlin, 05. Dezember 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die Änderungen der Düsseldorfer Tabelle: Der Selbstbehalt steigt erneut, der Kindesunterhalt stagniert weiter.
Der Nikolaus hat unterhaltspflichtigen Eltern ein dickes Geschenk in den Stiefel gelegt: Statt 950 dürfen sie ab Januar 2013 1.000 Euro für sich selbst behalten. Damit berücksichtigt die Düsseldorfer Tabelle die Erhöhung der Hartz-IV Sätze zum neuen Jahr. Die Kinder von Alleinerziehenden finden allerdings in ihrem Stiefel: Nichts! Beim Kindesunterhalt steht die zweite Nullrunde an.
"Der erhöhte Selbstbehalt geht auf Kosten der Kinder von Alleinerziehenden", kritisiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV, "wenn die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen sinkt, bekommen Kinder weniger Unterhalt." Alleinerziehende müssen die einseitige Erhöhung ausbaden, sie haben keinen Selbstbehalt.
Der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige ist seit 2011 um insgesamt 100 Euro pro Monat gestiegen. Der Kindesunterhalt dient der materiellen Existenzsicherung des Kindes und wurde seit 2010 nicht mehr erhöht. Schon jetzt bekommt die Hälfte der Kinder keinen, zu geringen oder nur unregelmäßigen Unterhalt, so die Zahlen einer Repräsentativbefragung. Kinder von Alleinerziehenden haben das höchste Armutsrisiko. Ein politischer Wille, dies zu ändern, ist nicht erkennbar. "Noch mehr Kinder von Alleinerziehenden werden in Armut rutschen", ist sich Schwab sicher.
Berlin, 25. Oktober 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die geplanten Kürzungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die heute im Bundestag auf der Tagesordnung stehen, und fordert den Gesetzgeber auf, diese armutsverhindernde Leistung auszubauen statt zu schwächen.
"Unter dem Deckmantel Entbürokratisierung sind Verschlechterungen geplant", kritisiert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss rückwirkend zu beantragen, muss bestehen bleiben, denn nach einer Trennung zählt jeder Cent. "Der im Gesetzesentwurf deklarierte ,Vorteil' für Alleinerziehende, sie würden bei der Antragstellung fünf Minuten Zeit sparen, wirkt insofern zynisch, als die rückwirkende Leistung entfällt", moniert Schwab.
Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils an Dritte, wie Kindergarten oder Sportverein, dürfen nicht wie geplant vom Unterhaltsvorschuss abgezogen werden. Dieser muss eine direkte und eindeutige Leistung wie der Unterhalt bleiben: Dort ist bislang klar geregelt, dass der Unterhalt als Geldleistung und nicht als Sachleistung erbracht wird. "Wir befürchten durch diese geplante Änderung eine Aushöhlung des Unterhaltsrechts", so Familienanwältin Schwab. "Der betreuende Elternteil muss entscheiden können, ob das Kind eine neue Winterjacke braucht oder Klavierunterricht", betont Schwab, "denn der Unterhalt dient der Existenzsicherung des Kindes und ist nicht verhandelbar." Wird der Sportverein statt Barunterhalt gezahlt, liegt offensichtlich Leistungsfähigkeit vor. Anstatt die Ersatzleistung zu kürzen, sollten Alleinerziehende darin unterstützt werden, den regulären verbindlichen Unterhalt durchzusetzen.
Der VAMV fordert statt einer Schwächung den Ausbau dieser wichtigen familienpolitischen Leistung: die Bezugsdauer nicht länger auf 72 Monate zu deckeln und die Altersgrenze für den Bezug von derzeit 12 Jahren ans Unterhaltsrecht anzupassen. Zudem muss wie beim Unterhalt die Hälfte des Kindergeldes beim betreuenden Elternteil verbleiben, statt beim Unterhaltsvorschuss das ganze Kindergeld abzuziehen.
Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Der Staat springt durch einen Vorschuss auf den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180 Euro pro Monat ein, einem Teil des Betrages, den das Kind eigentlich vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten sollte.
Berlin, 24. September 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Kritik des Bundesrates am vorliegenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern und fordert den Bundestag auf, im weiteren Gesetzgebungsprozess nachzubessern.
Die Länderkammer hat am vergangenen Freitag in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf (465/12) der Bundesregierung empfohlen, an zentralen Punkten nachzubessern, um das Kindeswohl sicherzustellen: Das geplante vereinfachte Verfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes sowie die Einschränkung des Amtsermittlungsgrundsatzes lehnt der Bundesrat gänzlich ab.
Der Gesetzesentwurf vermutet, die gemeinsame Sorge entspräche immer dann dem Kindeswohl, wenn die Mutter innerhalb einer kurzen Frist schriftlich keine oder keine überzeugenden Gründe gegen diese vorbringt. Diese Vermutung hält der Bundesrat im Sinne des Kindeswohls nicht für tragfähig. Zudem beachte die vorgesehene Frist den Mutterschutz nicht. Im Ergebnis würde das neue Gesetz dazu führen, dass eine Entscheidung nach Aktenlage die sachliche Auseinandersetzung lediglich von den Familiengerichten auf die Oberlandesgerichte verlagert.
"Ein schriftliches Verfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes ist mit Blick auf das Kindeswohl nicht akzeptabel", bestätigt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Gut, dass der Bundesrat dies so klar benannt hat. Jetzt ist der Bundestag gefordert, fachliche Argumente über Ideologie zu stellen. Alles andere geht zu Lasten der Kinder, deren Eltern sich nicht einigen können", kritisiert Schwab.
Nicht miteinander verheiratete Eltern haben bereits seit 1998 die Möglichkeit, eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Der Bundesrat fordert eine frühzeitige, neutrale und umfassende Information aller betroffenen Mütter und Väter über ihre Handlungsoptionen. Das kann der VAMV voll unterstützen.
Berlin, 04. Juli 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die geplanten Änderungen zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern, über die heute das Kabinett entscheidet. "Ein schriftliches Schnellverfahren ohne Anhörung der Eltern ist mit Blick auf das Kindeswohl nicht akzeptabel", moniert Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV.
"Der Großteil nicht miteinander verheirateter Eltern entscheidet sich bereits für die gemeinsame Sorge", betont Schwab. "Dass seit 1998 immer mehr nicht verheiratete Eltern gemeinsam die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen und dies durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung ausdrücken, ist eine positive Entwicklung. Eine solche gemeinsame Entscheidung jedoch durch einen gerichtlichen Beschluss nach Aktenlage ohne Anhörung der Beteiligten zu ersetzen, ist der falsche Weg", gibt Schwab zu bedenken.
Denn geben nicht miteinander verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorgeerklärung ab, sind oftmals Konflikte der Grund. "Ausgerechnet bei Konflikten folgt der Gesetzgeber dem Leitbild, dass die gemeinsame Sorge immer das Beste für das Kind wäre und ignoriert somit wissenschaftliche Erkenntnisse", bemängelt Familienanwältin Schwab. "Intensive und dauerhafte Konflikte stellen ein Risiko für das Kindeswohl dar. Die Hoffnung, dass diese durch das gemeinsame Sorgerecht vermieden werden können, ist trügerisch. Im Gegenteil, eine gerichtliche Auseinandersetzung schürt das Streitpotenzial weiter", befürchtet Schwab.
Die Fähigkeit gemeinsam zu tragfähigen Entscheidungen zu kommen ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, das Sorgerecht als Entscheidungsrecht gemeinsam im Sinne des Kindes auszuüben. Um die Belange des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat, muss ein Gericht nach allen Seiten ermitteln und alle Beteiligten anhören.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter fordert, das reguläre familiengerichtliche Verfahren beizubehalten, statt ohne Not den Amtsermittlungsgrundsatz und die mündliche Anhörung der Beteiligten auszuhöhlen. Auch eine Frist für die Stellungnahme der Mutter, die sechs Wochen nach einer Geburt endet, ist nicht akzeptabel."Ein neues beschleunigtes Verfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten mit dem Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts um jeden Preis geht ausgerechnet zu Lasten der Kinder, deren Eltern sich nicht einigen können", kritisiert Schwab.
Download der Stellungnahme zum Referentenentwurf