Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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"Alleinerziehend - Tipps und Informationen" in türkischer Sprache

Welche Rechte hat mein Kind? Was regelt das Sorgerecht, was bedeutet das Umgangsrecht? Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung, wie Unterhalt? Was sind meine Ansprüche? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie im Taschenbuch: Alleinerziehend  - Tipps und Informationen. Dieser Besteller des VAMV ist 2013 in einer Sonderausgabe auf türkisch erschienen. Damit möchten wir türkischsprachigen Alleinerziehenden einen ersten Zugang zu nützlichem Wissen rund ums Alleinerziehen in Ihrer Muttersprache zur Verfügung stellen.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. - VAMV (Hrsg.), Berlin 2013, 96 Seiten

Bestellhinweis:

Das Taschenbuch kann kostenlos beim Publikationsversand der Bundesregierung bestellt werden.

Einzelexemplare können auch gern über uns bestellt werden. Der Portopreis für die Versendung einer Broschüre beträgt 1,00 Euro. Diesen Betrag bitte vorab in Form einer Briefmarke an folgende Adresse schicken:
VAMV-Bundesverband, Hasenheide 70, 10967 Berlin.

Zum Download des Taschenbuches


Arm, ärmer, alleinerziehend?

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert den vierten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Aus Sicht des VAMV ist die "gesellschaftlich anerkannte Grenze für Ungleichheiten" bei Alleinerziehenden und ihren Kindern längst erreicht und überschritten. Die seit Jahrzehnten anhaltende Benachteiligung der Lebensform Alleinerziehend findet ihren Ausdruck in den anhaltend hohen Armutsrisikoquoten. Dieser zentrale Trend wird in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung nicht angemessen erkannt und reflektiert. Ein politischer Willen, daran etwas zu ändern, ist nicht zu erkennen.

Um Armut von Alleinerziehenden und ihren Kindern angemessen zu erfassen, ist es notwendig, unterschiedliche Politikfelder auf ihr Zusammenwirken hin zu hinterfragen. Der Armuts- und Reichtumsbericht bleibt trotz seiner Datenfülle in einer Aneinanderreihung von Einzelindikatoren stecken, die als solche oft wenig aussagekräftig sind. Anstatt als Ergebnis struktureller Rahmenbedingungen behandelt der Bericht Armut als individuelles Problem.

Alleinerziehende sind gegenüber anderen Familienformen schlechter gestellt (Steuerrecht, Unterhalt), als Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt (kurze Teilzeit, Niedriglohn, ungleiche Bezahlung), werden als Mütter in ihren Bedarfen faktisch noch immer ignoriert (flexible gute Kinderbetreuung und Ganztagsschulen) und werden schließlich im Alter überproportional häufig von Altersarmut betroffen sein (geringe Beiträge, wenig private Vorsorgemöglichkeiten). Alleinerziehende leisten viel, aber sie haben weder die gleichen Chancen noch die gleiche Teilhabe mit den bekannten langfristigen Auswirkungen für ihre Kinder.

Die vollständige Stellungnahme steht hier als Download für Sie bereit.


Online-Kampagne zum Sorgerecht: Schriftliches Schnellverfahren - nein danke! Kindeswohlprüfung - in jedem Fall!


Die Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Edith Schwab, überreichte am 28. 11. 2012 dem rechtspolitischen Sprecher der SPD, Burkhard Lischka, mit über 3.000 Unterschriften ein starkes Votum gegen das geplante schriftliche Schnellverfahren, das im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern vorgesehen ist.

Die zentrale Forderung des breiten Aktionsbündnisses aus Fachverbänden ist, das geplante schriftliche Verfahren ohne Anhörung der Eltern und des Jugendamtes fallen zu lassen. Gerade Konfliktkonstellationen, um die es in der Praxis geht, wird diese Regelung nicht gerecht. Wenn das Gericht ohne persönliche Anhörung der Eltern entscheidet, schürt das Streit, anstatt zu schlichten.

"Um das Kindeswohl sicherzustellen, muss es bei einer gerichtlichen Entscheidung über das Sorgerecht weiterhin eine echte Einzelfallprüfung vor Gericht geben, statt nach Aktenlage zu entscheiden", bemängelt Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Alles andere wäre ein Rückschritt für das Kindschaftsrecht."

Der Großteil der nicht miteinander verheiraten Eltern gibt derzeit einvernehmlich eine gemeinsame Sorgeerklärung ab: Das ist eine positive Entwicklung. Ein gemeinsames Sorgerecht funktioniert aber nur dann gut, wenn die Eltern fähig sind, gemeinsam tragfähige Entscheidungen für das Kind zu treffen. Müssen Eltern jedoch vor Gericht klären, wer das Sorgerecht bekommt, sind Konflikte im Spiel. Hier muss das Gericht den Einzelfall beleuchten und deshalb die Eltern persönlich anhören.

Weitere Informationen zur Kampagne "Schriftliches Schnellverfahren - nein danke! Kindeswohlprüfung - in jedem Fall" unter:

http://www.vamv.de/politische-aktionen/kampagne-sorgerecht.html