

Wir erstellen regelmäßig für Sie eine redaktionelle Zusammenfassung gerichtlicher Entscheidungen, die für Alleinerziehende besonders relevant sind. Sie erhalten einen leicht verständlichen ersten Einstieg in die zu erwartende Rechtssituation. Am Ende der Kurzzusammenfassung führt ein Link zum Original der Entscheidung, sofern sie im Internet verfügbar ist. Wenn Sie wichtige Entscheidungen vermissen, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!
Der Themenschwerpunkt der ausgesuchten Entscheidungen liegt zurzeit auf dem Kindschaftsrecht mit den Unterthemen "Umgang" und "Sorge" und auf dem neuen Unterhaltsrecht. Die Themenfelder werden sukzessive ausgebaut. Dabei beschränken wir uns auf höchstrichterliche Entscheidungen und besonders interessante Entscheidungen der Oberlandesgerichte.
aktuell:
Bei der Ermittlung des für den Ehegattenunterhalt maßgebenden Einkommens kann nicht der Tabellenunterhalt, sondern nur der Zahlbetrag des Kindesunterhalts abgezogen werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht am 14. Juli 2011 anlässlich der Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde (1 BvR 932/10).
Diese Berechnungsweise verstößt nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Bar- und Betreuungsunterhalt. Damit hat das Bundesverfassungsgericht einen Aspekt der Unterhaltsrechtsreform bestätigt, der vielen Alleinerziehenden zu Gute kommt. Die veränderte Zuweisung des Kindergeldes, das nun als Einkommen des Kindes angesehen wird und die damit verbundene neue Berechnungsweise sorgt für einen teilweisen Ausgleich der veränderten Rangfolge: Seit der Reform stehen die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern im ersten Rang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen.
Deshalb ist es für Alleinerziehende, die Ehegattenunterhalt erhalten, positiv, wenn das für ihre Ansprüche ausschlaggebende Einkommen des Unterhaltsverpflichteten durch die vom Verfassungsgericht bestätigte Berechnungsweise höher ausfällt, als nach der vom unterhaltsverpflichteten Beschwerdeführer vertretenen Ansicht.
Eine Zusammenfassung der Entscheidung finden Sie hier.