Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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Freitag, 03. April 2009

Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach neuem Unterhaltsrecht

Rubrik: Betreuungsunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 18.03.2009
XII ZR 74/08
Fundstelle: FamRZ 2009, 770
Norm: Art. 6 Abs. 2 GG, § 1570 BGB
Schlagworte: Nachehelicher Betreuungsunterhalt, Basisunterhalt, kindgerechte Betreuungsmöglichkeiten, gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte oder praktizierte Rollenverteilung, überobligatorische Belastung, Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils, Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuunsunterhalts, regelmäßig kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit

Dienstag, 12. Mai 2009

Kindergartenbeiträge in vollem Umfang Mehrbedarf

Rubrik: Kindesunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 26.11.2008
XII ZR 65/07
Fundstelle: FamRZ 2009, 962
Norm: § 1610 Abs. 2 BGB
Schlagworte: Kindergartenbeiträge, Bedarf des Kindes, unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf, nur Kosten der Verpflegung mit Tabellenunterhaltsbeträgen abgegolten

Montag, 12. Januar 2009

Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

Rubrik: Betreuungsunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 16.07.2008
XII ZR 109/05
Fundstelle: FamRZ 2008, 1739
Norm: § 1615 l BGB
Schlagworte: Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten, Verlängerung des Betreuungsunterhalts, Berücksichtigung elternbezogener Umstände, Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils, überobligationsmäßige Doppelbelastung

Montag, 12. Januar 2009

Neue Berechnungsmethode, wenn geschiedener und neuer Ehepartner eigenes Einkommen erzielen

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 05.05.2008
II-2 UF 135/06
Schlagworte: Konkurrierende Ansprüche gleichrangiger Ehegatten nach der Unterhaltsrechtsreform: neue Berechnungsmethode für den nachehelichen Unterhalt, wenn sowohl der geschiedene als auch der neue Ehepartner eigenes Einkommen erzielen, Additionsmethode, Kontrollberechnung, Einschränkung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatzes, dass der Splittingvorteil der neuen Ehe bei der neuen Ehe verbleiben muss

Montag, 12. Januar 2009

Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 16.04.2008
XII ZR 7/05
Fundstelle: FamRZ 2008, 1414
Norm: § 1579 BGB
Schlagworte: Härtegrund gemäß § 1579 Nr. 7 BGB, Grundsatz der Gegenseitigkeit im ehelichen Unterhaltsrecht, Widersprüchlichkeit des Verhaltens, Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, Ausbruch aus einer intakten Ehe

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