

Bundesgerichtshof Urteil vom 06.02.2008 XII ZR 14/06 | Fundstelle: FamRZ 2008, 968 Norm: § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB |
Schlagworte: Keine Lebensstandardgarantie im Recht des nachehelichen Unterhalts, nacheheliche Steigerungen des verfügbaren Einkommens sind zu berücksichtigen, wenn sie schon in der Ehe angelegt waren, nacheheliche Verringerungen des verfügbaren Einkommens finden ihre Grenze in der nachehelichen Solidarität, Gründung einer neuen Familie ist kein vorwerfbares Verhalten im Sinne unterhaltsbezogener Mutwilligkeit, Splittingvorteile einer bestehenden Ehe dürfen von Verfassungs wegen nicht der bestehenden Ehe entzogen und an die geschiedene Ehe weitergeleitet werden, Splittingvorteile aus der neuen Ehe werden jedoch bei der Bemessung des Unterhalts der Kinder aus der ersten Ehe berücksichtigt | |
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 05.02.2008 1 WF 22/08 | Fundstelle: FamRZ 2008, 1000 Norm: § 1578 b BGB, § 36 Nummer 1, 2 und 7 EGZPO |
Schlagworte: Behutsamer Übergang vom alten auf das neue Recht, Billigkeitsprüfung und Zumutbarkeitsprüfung, Vertrauensschutz | |
Bundesgerichtshof Urteil vom 21.12.2005 XII ZR 126/03 | Norm: §§ 1606,1610, 1612 BGB |
Schlagworte: Wechselmodell unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten, Naturalunterhalt, Barunterhalt, Wechselmodell, Schwerpunkt der Betreuung trotz über das Maß des üblichen Umgangsrechts hinausgehenden Umgangs, Mitbetreuung zu 1/3 entbindet nicht von vollumfänglicher Barunterhaltspflicht | |
Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 07.10.2003 1 BvR 246/93 und 1 BvR 2298/94 | Norm: Art. 6 Abs. 1 GG |
Schlagworte: Steuervorteile durch Ehegattensplitting einer aktuellen Ehe dürfen nicht durch Gerichte an eine geschiedene Ehe weitergegeben werden | |