Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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Dienstag, 12. April 2011

Ehegattenunterhalt: Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Bundesverfassungsgericht
Urteil vom 25.01.2011
1 BvR 918/10
Norm: Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 2, 3 GG, §§ 1578, 1578 b, 1609 Nr. 2 BGB, § 36 EGZPO
Schlagworte: Ehegattenunterhalt im Falle der Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen, Ehe von langer Dauer, Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode, unzulässige Rechtsfortbildung durch Rückgriff auf "sich wandelnde Lebensverhältnisse" als Berechnungsgrundlage von Ehegattenunterhalt, schonende Anpassung an sich ändernde gesellschaftliche Verhältnisse

Dienstag, 19. April 2011

Nachweis individueller kind- oder elternbezogener Gründe für Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 15.09.2010
XII ZR 20/09
Norm: §§ 1570, 1578b BGB
Schlagworte: nachehelicher Betreuungsunterhalt, Feststellung individueller kind- oder elternbezogender Gründe statt starrem Altersphasenmodell, Vorrangstellung kindgerechter anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten vor persönlicher Betreuung, kein abrupter Wechsel sondern von individuellen Umständen abhängige Entwicklung von elterlicher Betreuung bis hin zur Vollzeiterwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils

Freitag, 13. März 2009

Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 26.11.2008
XII ZR 131/07
Fundstelle: FamRZ 2009, 406
Norm: §§ 1572, 1573 Abs. 2 BGB
Schlagworte: Krankheitsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Befristung

Montag, 12. Januar 2009

Neue Berechnungsmethode, wenn geschiedener und neuer Ehepartner eigenes Einkommen erzielen

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 05.05.2008
II-2 UF 135/06
Schlagworte: Konkurrierende Ansprüche gleichrangiger Ehegatten nach der Unterhaltsrechtsreform: neue Berechnungsmethode für den nachehelichen Unterhalt, wenn sowohl der geschiedene als auch der neue Ehepartner eigenes Einkommen erzielen, Additionsmethode, Kontrollberechnung, Einschränkung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatzes, dass der Splittingvorteil der neuen Ehe bei der neuen Ehe verbleiben muss

Montag, 12. Januar 2009

Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 16.04.2008
XII ZR 7/05
Fundstelle: FamRZ 2008, 1414
Norm: § 1579 BGB
Schlagworte: Härtegrund gemäß § 1579 Nr. 7 BGB, Grundsatz der Gegenseitigkeit im ehelichen Unterhaltsrecht, Widersprüchlichkeit des Verhaltens, Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, Ausbruch aus einer intakten Ehe

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