Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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Montag, 12. Januar 2009

Neue Berechnungsmethode, wenn geschiedener und neuer Ehepartner eigenes Einkommen erzielen

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom 05.05.2008
II-2 UF 135/06
Schlagworte: Konkurrierende Ansprüche gleichrangiger Ehegatten nach der Unterhaltsrechtsreform: neue Berechnungsmethode für den nachehelichen Unterhalt, wenn sowohl der geschiedene als auch der neue Ehepartner eigenes Einkommen erzielen, Additionsmethode, Kontrollberechnung, Einschränkung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatzes, dass der Splittingvorteil der neuen Ehe bei der neuen Ehe verbleiben muss

Montag, 12. Januar 2009

Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 16.04.2008
XII ZR 7/05
Fundstelle: FamRZ 2008, 1414
Norm: § 1579 BGB
Schlagworte: Härtegrund gemäß § 1579 Nr. 7 BGB, Grundsatz der Gegenseitigkeit im ehelichen Unterhaltsrecht, Widersprüchlichkeit des Verhaltens, Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, Ausbruch aus einer intakten Ehe

Montag, 12. Januar 2009

Keine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 05.03.2008
XII ZR 22/06
Schlagworte: Zurechnung des vollen Mietwertes der ehemaligen Ehewohnung, wenn eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, grundsätzliches Absetzen der mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten, keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des Unterhaltsberechtigten

Montag, 12. Januar 2009

Keine Lebensstandardgarantie für den unterhaltsberechtigten Ehegatten

Rubrik: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
Bundesgerichtshof
Urteil vom 06.02.2008
XII ZR 14/06
Fundstelle: FamRZ 2008, 968
Norm: § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB
Schlagworte: Keine Lebensstandardgarantie im Recht des nachehelichen Unterhalts, nacheheliche Steigerungen des verfügbaren Einkommens sind zu berücksichtigen, wenn sie schon in der Ehe angelegt waren, nacheheliche Verringerungen des verfügbaren Einkommens finden ihre Grenze in der nachehelichen Solidarität, Gründung einer neuen Familie ist kein vorwerfbares Verhalten im Sinne unterhaltsbezogener Mutwilligkeit, Splittingvorteile einer bestehenden Ehe dürfen von Verfassungs wegen nicht der bestehenden Ehe entzogen und an die geschiedene Ehe weitergeleitet werden, Splittingvorteile aus der neuen Ehe werden jedoch bei der Bemessung des Unterhalts der Kinder aus der ersten Ehe berücksichtigt

Montag, 12. Januar 2009

Zumutbarkeitsprüfung: Zum Vertrauensschutz bei der Abänderung von alten Unterhaltsurteilen

Rubrik: Ehegattenunterhalt
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom 05.02.2008
1 WF 22/08
Fundstelle: FamRZ 2008, 1000
Norm: § 1578 b BGB, § 36 Nummer 1, 2 und 7 EGZPO
Schlagworte: Behutsamer Übergang vom alten auf das neue Recht, Billigkeitsprüfung und Zumutbarkeitsprüfung, Vertrauensschutz

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