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TIPPS UND INFORMATIONEN

Kinderbetreuung

Mit dem Kinderförderungsgesetz (KiFöG) zur Steigerung der Betreuungsmöglichkeiten für 0–3 jährige und dem Rechtsanspruch auf Betreuung für Unter-Dreijährige ab 2013 sowie mit der Offensive für mehr Ganztagsschulen haben Politikerinnen und Politiker einen für deutsche Verhältnisse großen Schritt gemacht. Trotzdem scheitert die Erwerbstätigkeit vieler Alleinerziehender immer noch an den unzureichenden Angeboten zur Kinderbetreuung.

Vor allem wenn Sie in einem freien Beruf arbeiten, etwa als Graphikerin oder Journalistin, bietet Ihnen zumindest in den westlichen Bundesländern kaum eine Einrichtung passende Öffnungszeiten an. Arbeiten Sie in der Dienstleistungsbranche, im Einzelhandel oder in Pflegeberufen mit Arbeitszeiten am Abend und an Wochenenden, sieht es genauso schlecht aus. Da hilft es auch wenig, wenn erwerbstätige Alleinerziehende bei der Vergabe von Plätzen bevorzugt berücksichtigt werden. In vielen Fällen sind Ihr persönliches Organisationstalent und Ihr privates Netzwerk gefragt. Wenn Ihre Erwerbstätigkeit es erfordert oder das Wohl Ihres Kindes eine Kinderbetreuung verlangt, haben Sie bei der Vermittlung eines Kinderbetreuungsplatzes Vorrang.

Auch wenn Sie nicht erwerbstätig sein möchten oder können, kann die Betreuung Ihres Kindes durch eine andere Bezugsperson oder eine Einrichtung für Sie und Ihr Kind wichtig sein. Ihr Kind hat so Kontakt zu anderen Menschen, insbesondere zu anderen Kindern, die günstig sind für seine Entwicklung, sein soziales Verhalten und seine Bildungschancen. Es bekommt zusätzliche Impulse und Anregungen. Auch für Sie selbst kann es entlastend und bereichernd sein, die Erziehung und Förderung des Kindes mit jemandem teilen zu können.

Wichtig ist grundsätzlich, dass Sie von der Qualität der Kinderbetreuung überzeugt sind und Ihr Kind ruhigen Gewissens der Obhut einer anderen Betreuungsperson übergeben. Wenn Ihr Kind spürt, dass Sie mit der Betreuung rundum zufrieden sind und sich ohne Bedenken von ihm verabschieden, kann es der Situation entspannt und aufgeschlossen begegnen. Sie sollten sich deshalb auf jeden Fall vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit genügend Zeit lassen, für sich und Ihr Kind eine zufriedenstellende Einrichtung oder Tagesmutter/Tagesvater zu finden.

Viele Eltern sind froh, überhaupt einen Platz in einer Einrichtung oder bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater ergattert zu haben. Das kann dazu führen, dass sie anfangs auf kritische Fragen verzichten. Doch da die Kinder eine Einrichtung oder Tagesmutter/Tagesvater in der Regel für eine längere Zeit, meistens mehrere Jahre, besuchen, lohnt es sich genau abzuwägen, ob Angebot und Atmosphäre mit den eigenen Ansprüchen und Möglichkeiten übereinstimmen.

Sprechen Sie deshalb mit den Erzieher/innen oder der Tagesmutter/dem Tagesvater die Dinge an, mit denen Sie nicht ganz zufrieden sind oder machen Sie Vorschläge, wie man bestimmte Abläufe anders gestalten könnte. Wenn Sie Fragen und Probleme nicht persönlich klären können, können Sie sich auch an den Elternrat wenden, der neben anderem die Aufgabe hat, bei Konflikten zwischen Eltern und Erzieher/innen zu vermitteln. Das Verhältnis zur Tagesmutter/ zum Tagesvater sollte so gut sein, dass Unstimmigkeiten jederzeit angesprochen werden können.

Die Kosten für Krippen, Kindergärten und Horte sind abhängig vom Einkommen. Anträge auf Ermäßigung der Elternbeiträge können Sie beim Jugendamt stellen. Bei Elterninitiativen kommt noch ein fester Anteil von Kos­ten dazu, den die Eltern tragen müssen; eine Ermäßigung ist in den meisten Fällen nicht möglich. Verfügen Sie über ein niedriges Einkommen oder befinden Sie sich in Ausbildung oder Studium, können Sie bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Jugendamtes einen Zuschuss für die Kosten einer Tagesmutter/eines Tagesvaters beantragen.

Einige Arbeitgeber/innen unterstützen die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder Ihrer Arbeitnehmer/innen finanziell. Die Übernahme der Kosten einer Kinderkrippe, Tagesmutter usw. kann der/die Arbeitgeber/in steuerlich geltend machen. Für Sie als Arbeitnehmer/in ist diese Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei. Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden. 

Zum Thema Kinderbetreuung 

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  • Kleinkinder
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  • Krankheit
     

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