Corona: Zusätzliche Kinderkrankentage
Berlin, 23. März 2022 (aktualisiert). Angesichts der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Anforderungen des Infektionsschutzes haben gesetzlich versicherte Eltern Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage. Als Alleinerziehende*r können Sie bis einschließlich 23.09.2022 für ein Kind bis zu 60 Kinderkrankentage nehmen. Alleinerziehende Eltern mehrerer Kinder haben Anspruch auf maximal 130 Tage. Die Tage können sowohl für einen längeren zusammenhängenden Zeitraum als auch als einzelne Tage genommen werden. Die Inanspruchnahme einzelner Tage kommt für Sie möglicherweise in Frage, falls Ihr Kind an einigen Tagen in der Woche anderweitig betreut werden kann. Sie erhalten an den Kinderkrankentagen Kinderkrankengeld, das in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns beträgt. Davon gehen noch Ihre halben Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ab (Arbeitnehmer*innenanteil). Voraussetzung für die Kinderkrankentage ist, dass das Kind jünger als 12 Jahre oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Homeoffice muss nicht vorrangig genutzt werden.
Sie können jetzt auch Kinderkrankengeld beziehen, wenn Ihr Kind nicht krank ist. Das Kinderkrankengeld greift zusätzlich, wenn die zuständigen Behörden auf Grund des Infektionsschutzes angeordnet haben, dass
- Schulen und Kitas vorübergehend geschlossen sind.
- die Präsenspflicht an Schulen ausgesetzt ist.
- der Zugang zu Kinderbetreuungseinrichtungen eingeschränkt ist.
- Schul- oder Kitaferien verlängert werden.
Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht zudem, wenn das Kind die Einrichtung auf Grund einer behördlichen Empfehlung nicht besucht.
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Eltern den Antrag auf Kinderkrankengeld direkt bei ihrer Krankenkasse stellen. Als Nachweis soll eine Bescheinigung der Schule oder Kita genügen. Das Bundesfamilienministerium hat hierzu eine Musterbescheinigung entwickelt und informiert auf seiner Internetseite über Fragen rund ums Kinderkrankengeld: https://www.bmfsfj.de/kinderkrankentage.