Protestaktion "Entlastung auch für Alleinerziehende! Unterhaltsvorschuss erhöhen statt kürzen!"
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ergibt sich gemäß § 2 Unterhaltsvorschussgesetz durch Abzug des Kindergeldbetrages für erste Kinder vom Mindestunterhalt. Steigt also das Kindergeld im Rahmen des 3. Entlastungspakets um 18 Euro, verringert sich der Unterhaltsvorschuss um den gleichen Betrag. Für Alleinerziehende ein Nullsummenspiel. Dabei treffen Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart. Denn aufgrund des mit 43 Prozent übermäßig hohen Risikos in Armut zu leben, hatten viele Alleinerziehende auch vor der Inflation bereits ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Für sie macht jeder Euro mehr oder weniger einen Unterschied.
Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben dadurch immer weniger Geld zur Verfügung als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kindergeldes, der sonst zusätzlich im Haushalt des betreuenden Elternteils zur Verfügung steht – ab Januar 2023 sind das 118,50 Euro. Deshalb ist es höchste Zeit, die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und es nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzuziehen.
Ärgern Sie sich auch? Möchten Sie Ihren Unmut kämpferisch loswerden? Was können Sie tun?
Empörungs-Email an Familienministerin Paus senden
Hintergrund: Lesen Sie, warum der VAMV fordert, dass § 2 Abs.2 UVG geändert werden muss
Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!
Berlin, 12. Juni 2020. Das Kabinett hat heute zentrale Vorhaben des Konjunkturpakets verabschiedet. Es ist geplant, den Kinderbonus wie das Kindergeld bei getrennten Eltern hälftig mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Alleinerziehende erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus. Der Kinderbonus hat aber einen anderen Sinn und Zweck als das Kindergeld: „Die 300 Euro sollen laut Ministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben.
Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, hat Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), kritisiert.
Weitere Hintergrundinfos in der heutigen Pressemitteilung.
Alleinerziehende, die den vollen Kinderbonus für angemessen halten, können folgende Protestmail verschicken.
Unten stehenden Mailtext kopieren und als Mail an Ministerin Giffey und Minister Scholz übernehmen. Um eine Darstellung der eigenen Situation und des persönlich größten Ärgernisses ergänzen.
Absenden!
Mail an: poststelle(at)bmfsfj.bund.de
Mail an: poststelle(at)bmf.bund.de
Betreff: Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Giffey,
sehr geehrter Herr Minister Scholz,
mit Entsetzen habe ich erfahren, dass bei getrennten Eltern der Kinderbonus mit dem Kindesunterhalt verrechnet werden soll. Schließlich hatte das Familienministerium in einer Pressemitteilung vom 8. Juni ankündigt, dass der Kinderbonus nicht auf Unterhaltsleistungen angerechnet wird, was insbesondere Frauen finanziell unterstütze.
Die 300 Euro Kinderbonus sollen laut Familienministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten entstehen.
Meine Situation: …
Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss oder auf Sozialleistungen angerechnet werden soll. Ich fordere Sie auf, diese Ausnahmeregelung auf den Kindesunterhalt auszuweiten!
Mit empörten Grüßen
Erfolgreiche Petition: Corona-Notbetreuung für Alleinerziehende
Berlin, 6. Mai 2020. Wegen fehlender Kinderbetreuung nicht arbeiten zu können, ist für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV) hat deshalb in der Petition „Kinderbetreuung und Coronakrise – Politik muss Lösungen für Alleinerziehende anbieten!“ das Öffnen der Notbetreuung für Alleinerziehende gefordert. Über 42.000 Unterschriften haben gezeigt, wie groß die Sorge um die eigene finanzielle und berufliche Zukunft bei Alleinerziehenden in Folge der Corona-Maßnahmen ist. Die Bundesländer haben nun überwiegend die Notbetreuung für Alleinerziehende geöffnet – unabhängig davon, in welchem Beruf sie arbeiten. Die verbliebenen Länder haben zumindest eine Härtefallregelung geschaffen. „Wir danken allen, die mit ihrer Unterschrift zum Erfolg unserer Petition beigetragen haben! Wir werden die stufenweise Öffnung der Kitas und Schulen weiter kritisch begleiten, bis diese wieder allen Alleinerziehenden zur Verfügung stehen“, betont Daniela Jaspers, die Bundesvorsitzende des VAMV. Angesichts dessen hat der VAMV nun die Petition geschlossen. Offen ist allerdings die finanzielle Absicherung von Familien, die weiterhin keine Notbetreuung nutzen.
Es war ein guter erster Schritt, vorübergehend Entschädigungen zu zahlen, wenn wegen Kita- und Schulschließungen das Einkommen wegfällt. Es gilt nun dafür zu sorgen, dass Familien nicht in Armut abrutschen, wenn die Entschädigungen nach sechs Wochen auslaufen. Besonders wichtig ist dabei, zumindest Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. „Auf Bundesebene braucht es für Familien angesichts der nur schrittweisen Wiedereröffnung von Kitas und Schulen eine verlässliche Perspektive für die finanzielle Absicherung. Unterstützung braucht es auch, wenn Eltern im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld. Die Bundesregierung ist nun am Zug“, fordert Daniela Jaspers.
Auch muss die Politik den aktuellen Forschungsstand mit Blick auf Übertragung und Verlauf einer CoVID19-Infektion Rechnung tragen. So müssen Lösungen im Einzelfall gefunden werden, falls die Notbetreuung für Einelternfamilen wegen Vorerkrankungen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden ist.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) hatte die Petition „Kinderbetreuung und Coronakrise – Politik muss Lösungen für Alleinerziehende anbieten!“ am 19. März 2020 gestartet und 42.452 Unterschriften gesammelt. Forderungen der Petition waren:
- Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen.
- Wir rufen Arbeitgeber dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt.
- Sinnvoll sind dafür staatliche Hilfen für kleine Betriebe. Diese sollten mit der Verpflichtung verbunden sein, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen.
Wann, wenn nicht jetzt – Aufruf von 20 Frauenverbänden
Berlin, 29. April 2020. Zwanzig bundesweit aktive Frauenverbände und Gewerkschaften wenden sich mit gleichstellungspolitischen Forderungen in einem gemeinsamen Aufruf an Politik und Arbeitgeber.
Corona hat das Leben in Deutschland und in der Welt grundlegend verändert. Deutlich wird, dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten Frauen wesentlich stärker treffen. Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitischen Probleme/Schieflagen, auf welche die Verbände bereits seit Jahrzehnten hinweisen. Angesichts der existenziellen Krise wird deutlich, wie lebensbedrohlich sich die über Jahre privatisierte und eingesparte öffentliche soziale Infrastruktur und die falschen Arbeitsbewertungen jetzt auf unseren Lebensalltag auswirken.
Wann, wenn nicht jetzt sollen frauen-und gleichstellungspolitische Forderungen anerkannt und umgesetzt werden? Die Verbände erwarten ein ebenso mutiges, sachbezogenes und schnelles Handeln wie jetzt in der Zeit von Corona. Zentrale Forderungen sind u.a.:
- finanzielle Aufwertung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel
- Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs
- Steuer-, Sozial- und Familienleistungen so aufeinander abzustimmen, dass sie zu einer tatsächlichen finanziellen Verbesserung für Frauen, insbesondere für Alleinerziehende, führen
- Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gereicht zu teilen
- eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen
Kindesunterhalt: VAMV fordert Solidarität nach Trennung!

25. September 2019. Das Unterhaltsrecht für Kinder soll reformiert werden. Das wird insbesondere die unterhaltsrechtlichen Folgen für eine Betreuung im paritätischen Wechselmodell und bei erweitertem Umgang betreffen. Der Gesetzgeber muss hierfür faire Unterhaltsregelungen normieren, die weder den ökonomisch schwächeren Elternteil noch das Kind benachteiligen und gewährleisten, dass die Existenz des Kindes in beiden Haushalten gesichert ist.
Unter Beachtung der Lebensverlaufsperspektive muss dabei die Gestaltung des Familienlebens vor der Trennung in die unterhaltsrechtlichen Folgen einfließen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat deshalb Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts entwickelt. Im Vordergrund steht dabei die Einführung eines Grundsatzes familiärer Solidarität nach Trennung.
Pressemitteilung
Solidarität nach Trennung – Worum geht es?
Die Forderungen im Überblick
Positionspapier: Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts