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Bundesverfassungsgericht will nicht entscheiden!

Im Oktober 2006 hat die VAMV-Musterklägerin, eine Alleinerziehende mit zwei Kindern aus Bayern, Verfassungsbeschwerde gegen die Besteuerung von Alleinerziehenden eingelegt (AZ 2 BvR 2261/06). Die Beschwerde wurde mit Beschluss vom 24. Juli 2009 vom höchsten Gericht  nicht zur Entscheidung angenommen. Damit sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Die Musterklage hat alle Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit durchlaufen: Angefangen hat der vom VAMV unterstützte Protest gegen die Besteuerung Alleinerziehender mit der Kampagne "Ich bin kein Single" im Jahr 2002. Mit einer von der Presse begleiteten Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe haben 97 Alleinerziehende Verfassungsbeschwerde eingelegt gegen die Pläne der Bundesregierung die Steuerklasse II zu streichen. Die Beschwerden wurden alle aus formalen Gründen abgewiesen und die Kläger/innen auf den Instanzenweg verwiesen. Politisch hatte die Kampagne "Ich bin kein Single" Erfolg: Die Steuerklasse II blieb erhalten, wenn auch auf niedrigem Niveau. Mit seiner Musterklägerin hat der VAMV von 2002 bis 2009 alle Instanzen durchlaufen, Finanzgericht, Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht. Seit Oktober 2006 wurde eine Entscheidung erwartet.

Der VAMV wehrt sich mit aller Vehemenz und mit allen Mitteln gegen die geltende Besteuerung von Alleinerziehenden in der Steuerklasse II. Der Entlastungsbetrag von 1.308 Euro jährlich ist viel zu gering. Damit wird eine Bevölkerungsgruppe benachteiligt, die sowieso schon am unteren Rand der Einkommensstatistik steht und die auch dafür sorgt, dass eine nachfolgende Generation aufwächst.

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