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Protestaktion: Düsseldorfer Tabelle

"Korrigieren Sie die Düsseldorfer Tabelle 2018!" Mit dieser Forderung hat sich der VAMV im November 2017 an die Familienrichter der Oberlandesgerichte und die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstags gewandt. Ab Januar 2018 bekommt ein Großteil der Trennungskinder nach Düsseldorfer Tabelle weniger Unterhalt, obwohl sich ihr Anspruch formal sogar erhöht hat. In der Tabelle ist anhand von Einkommensgruppen festgelegt, wie hoch der Unterhaltsbedarf eines Kindes bei welchem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ist. Durch das Zusammenlegen der  beiden untersten Einkommensgruppen geht es für fast alle Kinder eine Stufe runter. Das kann nicht sein, findet der VAMV und hat mit einem Offenen Brief an die Urheber der Tabelle protestiert. Auch Alleinerziehende haben das OLG Düsseldorf mit Mails konfrontiert und geschildert, welche Folgen die Änderung für sie hat.

Die Um-Definition der Einkommensgruppen hat folgende Effekte:

  • 1. Die Gruppe der Kinder, die künftig von Mindestunterhalt leben muss, wird massiv vergrößert. Denn diese Gruppe umfasst nun alle Kinder, deren unterhaltspflichtiger Elternteil bis zu 1.900 Euro netto verdient (vorher 1.500 Euro). Der Mindestunterhalt entspricht dem bloßen, ohnehin zu gering angesetzten Existenzminimum.
  • 2. Unterhaltspflichtige Elternteile, die weniger als 1.500 Euro verdienen, müssen (sofern sie nicht unter den Selbstbehalt rutschen), mehr zahlen. Alle, die ein höheres bereinigtes Nettoeinkommen als 1.501 Euro haben, müssen dagegen weniger zahlen.

Der VAMV hat - stellvertretend für alle, die protestiert haben - eine Antwort vom OLG Düsseldorf und dem Familiengerichtstag erhalten. Trotz Verständnis für die Kritik des VAMV, solle die Düsseldorfer Tabelle einen angemessenen Ausgleich der Belange aller Beteiligten herstellen, so die Botschaft des Briefs. Es sei in den vergangenen zehn Jahren eine Diskrepanz zwischen steigendem Unterhalt und gleich bleibenden Einkommensgruppen entstanden. Angesichts sinkender Kaufkraft sei eine Anpassung geboten, auch wenn dies teilweise zu geringerem Unterhalt führe. Zudem sollen in der ersten Gruppe Mangelfälle vermieden werden. Die Tabelle bleibt also, wie sie ist. Für uns bleiben Fragen offen: Die Lebenshaltungskosten sind gestiegen, der Unterhaltspflichtige braucht mehr Geld zum Leben, aber das Kind weniger? Hat nicht der Selbstbehalt schon regelmäßig dafür gesorgt, Mangel bei den Unterhaltspflichtigen zu verhindern?

Trotzdem: Danke an alle Alleinerziehenden, welche die Aktion unterstützt haben und damit dazu beigetragen haben, ein öffentliches Interesse herzustellen. Das Thema ist nicht erledigt, der VAMV wird dranbleiben und die grundlegenden Fragen an die Düsseldorfer Tabelle auf die Agenda setzen. Hier muss unter anderem die Frage nach der Legitimation der Richterschaft als Urheber solcher Entscheidungen möglicherweise aufs Neue gestellt werden.

 

Der Offene Brief
Pressemitteilung
Düsseldorfer Tabelle im Vergleich 2017 und 2018