Umfrage: Was haben Alleinerziehende (bisher) vom Ausbau des Unterhaltsvorschuss?
Der VAMV hat den Ausbau des Unterhaltsvorschusses zum 1. Juli 2017 als einen großen Schritt in die richtige Richtung begrüßt: Mit der Aufhebung der willkürlichen Altersgrenze bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der Abschaffung der Begrenzung des Bezugs auf maximal 72 Monate ist eine langjährige Forderung des VAMV umgesetzt worden. Darauf haben Alleinerziehende lange genug gewartet. Denn auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten. Hat das Warten sich gelohnt?
Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerziehende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten Unterhaltsvorschuss haben. Das Ergebnis rüttelt auf: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden. Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne Ansprüche auf andere Sozialleistungen.
Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.
Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage finden Sie unter www.vamv.de.