Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderfreibeträge
Die steuerlichen Kinderfreibeträge wirken sich je nach Einkommen der Eltern unterschiedlich aus. Somit werden Kinder nicht alle gleich, sondern gemessen am Einkommen ihrer Eltern behandelt. Wer viel verdient, bekommt eine hohe Entlastung für sein Kind, wer wenig oder gar nichts verdient, dem bleibt nur das Kindergeld. Dieses reicht bei Weitem nicht aus, die tatsächlichen Kosten für Kinder zu decken. Familien im SGB II profitieren gar nicht vom Kindergeld, es wird vollständig von ihren Leistungen abgezogen. Bei Kindern von Alleinerziehenden kommt das Kindergeld schon deshalb häufig nicht an, da es komplett auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Das ist einer der Gründe dafür, warum die Kinderarmutsquote in Deutschland so hoch und eine gesellschaftliche Teilhabe für Kinder im SGB II kaum möglich ist.
Der VAMV ist Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung. Zusammen mit anderen Verbänden und renommierten Wissenschaftler*innen fordert er eine Kindergrundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unbürokratisch und aus einer Hand sichert. Damit möchte das Bündnis die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher fällt die Kindergrundsicherung aus.
Wichtig ist für den VAMV, dass die Kindergrundsicherung so ausgestaltet wird, dass sie bei den Kindern von Alleinerziehenden ankommt und sie wirksam aus der Armut holen kann.
Weiterlesen können Sie hier:
- Homepage des Bündnis Kindergrundsicherung: www.kinderarmut-hat-folgen.de
- Stellungnahme des VAMV zum 2. Familienentlastungsgesetz (2020)
- Stellungnahme des VAMV zur Gesamtevaluation ehe- und familienbezogene Leistungen (2014)