Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag soll gering verdienende Eltern unterstützen und verhindern, dass Familien mit wenig Einkommen Leistungen nach dem SGB II beziehen müssen. Der VAMV hat erreicht, dass der Gesetzgeber den Kinderzuschlag endlich auch für Alleinerziehende geöffnet hat, indem 2019 die Anrechnung von Kindeseinkommen verbessert wurde. Nach wie vor ist der Kinderzuschlag aber eine komplizierte Leistung, die aufwändig beantragt werden muss. Der VAMV setzt sich deshalb weiter dafür ein, den Kinderzuschlag hin zu einer Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln. In einem ersten Schritt sollte der Kinderzuschlag automatisch an alle Familien mit kleinen Einkommen ausgezahlt und die maximale Leistungshöhe an die tatsächlichen Bedarfe von Kindern angepasst werden.
Weiterlesen können Sie hier:
Stellungnahme des VAMV zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für das „Starke-Familien-Gesetz“ (2018)