Beistandschaft
Die Beistandschaft ist eine Hilfe des Jugendamtes für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes. Sie kann von dem Elternteil kostenfrei eingerichtet werden, bei dem das Kind lebt oder der die alleinige elterliche Sorge innehat.
Der VAMV fordert bundesweite verbindliche Qualitätsstandards, die die erforderliche Qualifikation und regelmäßige Fortbildung der Beistände sicherstellen. Zusätzlich müssen in der Beistandschaft ausreichende personelle Ressourcen vorhanden sein.
Hier finden Sie den Abschlussbericht der Studie des VAMV zum Thema "Beistandschaft und Unterhalt" vom Juni 2015.