Positionen

Klare Argumente dafür oder dagegen

Familiengerichtliches Verfahren

Wenn getrennt lebende Eltern in Umgangs-, Sorge- und Unterhaltssachen keine einvernehmlichen Lösungen finden, können sie sich an das Familiengericht wenden.
Juristische Beratung und/oder die Klärung von gerichtlichen Ansprüchen ist immer mit Kosten verbunden. Eltern, die die Kosten nicht aufbringen können, können Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Der VAMV spricht sich gegen Einsparungen bei Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe aus, weil dies wichtige Instrumente sind, die gewährleisten sollen, dass sich finanziell ungleich starke Antragsteller und Antragsgegner vor Gericht auf Augenhöhe begegnen und Regelungen finden können, die dem Wohl der betroffenen Kinder dienen.
Der VAMV fordert, die Qualität der Entscheidungen in familiengerichtlichen Verfahren dadurch zu erhöhen, dass sowohl Sachverständige als auch Richter/innen Grundkenntnisse über gewaltbelastete Familiensysteme besitzen, die sie befähigen, Sachverhalte mit häuslicher Gewalt und/oder sexuellem Missbrauch zu erkennen und richtig einzuschätzen. Er setzt sich dafür ein, dass Familienrichter/innen interdisziplinäres Fachwissen, insbesondere psychologische und pädagogische Grundkenntnisse erwerben und sich durch regelmäßige Fortbildungen in diesen Bereichen auf dem Stand der Wissenschaft halten müssen.

Hier finden Sie eine Dokumentation einer VAMV-Fachtagung zum Thema "Das Kind beteiligen - aber wie? Subjektstellung, Kindeswohl und Elternverantwortung".

Des Weiteren können Sie folgende Stellungnahmen einsehen: