Kindesunterhalt
Kinder sind in der Regel gegenüber ihren Eltern bis zur Volljährigkeit bzw. bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterhaltsberechtigt.
Laut einer Studie erhalten jedoch 75 Prozent aller alleinerziehenden Frauen keinen oder keinen vollständigen Unterhalt für ihre Kinder. Deshalb setzt sich der VAMV für ein gesellschaftliches Umdenken ein: Unterhalt ist nicht verhandelbar; ihn trotz Leistungsfähigkeit nicht zu zahlen, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat.
Außerdem fordert der VAMV, dass eine Datenerhebung zum Thema Kindesunterhalt bundesweit erfolgt.
Hier finden Sie eine aktuelle Stellungnahme sowie Pressemitteilung zum Thema Kindesunterhalt.
Bei Fragen zum Thema "Unterhalt im Wechselmodell und bei erweitertem Umgang" schauen Sie hier.
Möchten Sie sich weiter über das Thema Unterhaltsansprüche informieren, finden Sie hier eine Studie von Bastian Hartmann (2014) mit dem Titel: "Unterhaltsansprüche und deren Wirklichkeit. Wie groß ist das Problem nicht gezahlten Unterhalts?".
Für eine eigene Studie des VAMV zum Thema "Unterhalt und Beistandschaft" schauen Sie hier.