Sozialleistungen
Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht sichern können, haben Anspruch auf eine staatlich finanzierte Grundsicherung, die dem soziokulturellen Existenzminimum tatsächlich entspricht. Auch einem Kind im SGB II-Bezug muss eine Teilhabe an der Gesellschaft möglich sein: Sport und Musik machen, mit ins Kino gehen, Kindergeburtstag feiern können. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist zwar ein Schritt zu diesem Ziel, der Regelsatz muss jedoch für Kinder die Bedarfe an sozioökonomischer Teilhabe absichern. Langfristig muss das Existenzminimum von Kindern über eine Kindergrundsicherung außerhalb des SGB II gesichert werden.
Kinder getrennter Eltern, die Umgang mit Mutter und Vater pflegen, dürfen nicht im SGB II-Bezug benachteiligt werden. Die tageweise Kürzung des Sozialgeldes im Haushalt von Alleinerziehenden lehnen wir ab. Am Ende steht in beiden Haushalten zu wenig Geld für das Kind zur Verfügung.
Der VAMV fordert stattdessen die Einführung eines sozialrechtlichen Umgangsmehrbedarfes in Form pauschalisierter und gestaffelter Zuschläge als Anspruch des umgangsberechtigten Elternteils.