Teilzeitausbildung
Ausbildungs- und Studienzeiten müssen so flexibel gestaltet sein, dass alleinerziehende Eltern ohne Benachteiligung ihre Ausbildung absolvieren können.
Die Ausbildungsförderung für Berufsausbildung und Studium muss die individuelle Lebenssituation von Alleinerziehenden berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf den Betreuungsbedarf der Kinder. Das Verhältnis BAföG und BAB zu den SGB II-Leistungen muss einfacher und transparenter ausgestaltet werden. Finanzierungslücken während der Ausbildung darf es nicht geben.