Kindschaftsrecht
Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil über Durchführung einer Schutzimpfung
Bundesgerichtshof Beschluss
vom
| Norm: BGB §§ 1628, 1687 |
Schlagworte: Übertragung der Entscheidungsbefugnis, Schutzimpfung, Empfehlungen der STIKO, Kindeswohl, Angelegenheit von besonderer Bedeutung |
Rechtmäßigkeit eines befristeten Umgangsausschlusses mit dem leiblichen Kind
Bundesverfassungsgericht Beschluss
vom
1 BvR 3326/14 | Norm: EMRK Art. 8; GG Art. 6 Absatz 2 |
Schlagworte: befristeter Umgangsausschluss, Kindeswille, Kindeswohl, Verhältnismäßigkeit |
Keine Pflicht des Gesetzgebers zur Einführung des paritätischen Wechselmodells
Bundesverfassungsgericht Beschluss
vom
1 BvR 2616/17 | Norm: GG Art. 6 Absatz 2 Satz 1, BGB § 1671 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagworte: Wechselmodell, Sorgerecht, Umgangsrecht, Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft |
Gerichtliche Anordnung eines Wechselmodells
Bundesgerichtshof Beschluss
vom
XII ZB 601/15 | Norm: BGB §§ 1684, 1697 a; FamFG §§ 26, 159 |
Schlagworte: Anordnung Wechselmodell, Umgangsrecht, Sorgerecht, Kooperationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kindeswohl, Kindesanhörung |
Kindeswohlprüfung bei Umgang mit dem biologischen, nicht rechtlichen Vater
Bundesgerichtshof Beschluss
vom
XII ZB 280/15 | Norm: BGB § 1686 a Abs. 1 Nr. 1; FamFG §§ 159 Abs. 2, 167a; GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2; EMRK Art. 8 |
Schlagworte: Kriterien der Kindeswohlprüfung, Umgang des biologischen nicht rechtlichen Vaters, strenge Anforderungen an die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, Kindesanhörung gemäß § 159 Absatz 2 FamFG, Artikel 8 EMRK |
Kindeswohl ist Maßstab für Umgangsregelung
Bundesverfassungsgericht Beschluss
vom
1 BvR 3189/09 | Fundstelle: FamRZ 2010, 1622 Norm: Art. 6 Abs. 2 GG |
Schlagworte: Gestaltung des gerichtlichen Verfahrens grundrechtsrelevant, Umgangsregelung muss unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles dem Wohl des Kindes entsprechen, zuverlässige Ermittlung des Kindeswillens erfordert Anhörung eines drei Jahre alten Kindes oder Bestellung eines Verfahrenspflegers |
Unverschuldet fehlendes sozial-familiäres Leben des nur biologischen Vaters mit seinen Kindern darf nicht zwangsläufig zum Umgangsausschluss führen
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Urteil
vom
Individualbeschwerdenr. 20578/07 | Norm: Art. 6 Abs. 1, 2 GG, Art. 8 Abs. 1, 2 EMRK, §§ 1592, 1600 Abs. 1 Nr.2 i.V.m. Abs. 2, 1684, 1685 BGB |
Schlagworte: Fall Anayo, Umgangsrecht, biologischer Vater, rechtlicher Vater, unverschuldet nichtvorhandenes Familienleben, Kindeswohl, gerichtliche Einzelfallprüfung |
Diskriminierung nicht mit der Mutter verheirateter Väter wegen grundsätzlicher Nichtüberprüfbarkeit ihres Antrags auf gemeinsame Sorge durch ein Gericht
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Urteil
vom
Individualbeschwerde Nr. 22028/04 | Fundstelle: FamRZ 2010, 103 Norm: Art. 8 EMRK i.V.m. Art. 14 EMRK, § 1626a BGB |
Schlagworte: Fall Zaunegger, Diskriminierung nicht mit der Mutter verheirateter Väter; gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter widerspricht nicht zwangsläufig Kindeswohl |
Ausschluss des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters von der elterlichen Sorge bei fehlender Zustimmung der Mutter verfassungswidrig
Bundesverfassungsgericht Urteil
vom
1 BvR 420/09 | Fundstelle: FamRZ 2010, 1403 Norm: Art. 6 Abs. 2 GG, § 1626a BGB, § 1671 BGB, § 1672 Abs. 1 BGB |
Schlagworte: Verfassungswidrigkeit von § 1626a BGB, gerichtliche Überprüfbarkeit der Übertragung der gemeinsamer Sorge nicht verheirateter Eltern zum Wohl des Kindes nötig, gemeinsame Sorge auch ohne Zustimmung eines Elternteils nicht zwangsläufig kindeswohlgefährdend, Übergangsregelung, Sorgerecht des nichtehelichen Vaters, fehlende Zustimmung der Mutter |
Wechselmodell dient Kindeswohl nur bei konfliktfreier Kommunikation der Eltern
Oberlandesgericht Koblenz Beschluss
vom
11 UF 251/09 | Fundstelle: FamRZ 2010, 738 Norm: §§ 1671, 1684 BGB |
Schlagworte: keine Anordnung eines umgangsrechtlichen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils, hohes Maß an Kooperationsbereitschaft der Eltern und eine Ausrichtung an den besonderen Bedürfnissen des Kindes erforderlich |