Service

Wir sind für Sie da!

Unterhaltsrecht

Kindesunterhalt bei besonders guten Einkommensverhältnissen

Beschluss vom
Norm: BGB §§ 1605, 1606 Absatz 3, 1610

Schlagworte: Auskunftsanspruch, Kindesunterhalt, Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle, Höchstbetrag, „unbegrenzt leistungsfähig“, Ableitung der Lebensstellung des Kindes von beiden Eltern, Mehrbedarf, Haftungsquote

mehr

Verwirkung rückständigen Kindesunterhalts

Beschluss vom
Norm: BGB §§ 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 242

Schlagworte: Rückständiger Kindesunterhalt, Verwirkung, Zeitmoment, Umstandsmoment

mehr

Nichtbefreiung von der Barunterhaltspflicht durch die im Rahmen eines Wechselmodells von einem Elternteil geleistete Kinderbetreuung

Bundesgerichtshof
Beschluss vom
Norm: BGB §§ 1603 Absatz 2, 1606 Absatz 3

Schlagworte: Wechselmodell, Nichtbefreiung von der Barunterhaltspflicht, gesteigerte Unterhaltspflicht, fiktives Einkommen

mehr

Verminderung des Barunterhalts bei Umgang weit über das übliche Maß hinaus

Bundesgerichtshof
Beschluss vom
Norm: BGB §§ 1601, 1606

Schlagworte: Verminderung des Barunterhalts, erweiterter Umgang, Hauptverantwortung für Erziehung und Pflege, Wechselmodell

mehr

Nachweis individueller kind- oder elternbezogener Gründe für Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 20/09
Norm: §§ 1570, 1578b BGB

Schlagworte: nachehelicher Betreuungsunterhalt, Feststellung individueller kind- oder elternbezogender Gründe statt starrem Altersphasenmodell, Vorrangstellung kindgerechter anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten vor persönlicher Betreuung, kein abrupter Wechsel sondern von individuellen Umständen abhängige Entwicklung von elterlicher Betreuung bis hin zur Vollzeiterwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils

mehr

Einseitige Barunterhaltsverpflichtung entfällt erst bei hälftiger Betreuungsaufteilung

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 126/03
Norm: §§ 1606,1610, 1612 BGB

Schlagworte: Wechselmodell unter unterhaltsrechtlichen Gesichtspunkten, Naturalunterhalt, Barunterhalt, Wechselmodell, Schwerpunkt der Betreuung trotz über das Maß des üblichen Umgangsrechts hinausgehenden Umgangs, Mitbetreuung zu 1/3 entbindet nicht von vollumfänglicher Barunterhaltspflicht

mehr

Betreuungsunterhalt darf Existenzminimum nicht unterschreiten

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 50/08
Fundstelle: FamRZ 2010, 357
Norm: §§ 1572, 1573, 1615 l Abs. 2, 1610 Abs. 1 BGB

Schlagworte: Betreuungsunterhalt bei Kindern nicht miteinander verheirateter Eltern über das dritte Lebensjahr hinaus nur bei Vorliegen kind- oder elternbezogener Gründe, Bemessung nach Lebensstellung des/der Unterhaltsberechtigten vor Geburt des Kindes, Mindestbedarf an Existenzminimum auszurichten, diesbezügliche Gleichstellung von ehelichem wie nichtehelichem Unterhalt, Krankheitsrisiko oder Beschäftigungsrisiko von § 1615 l BGB nicht erfasst

mehr

Ehegattenunterhalt: Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht
Urteil vom
1 BvR 918/10
Norm: Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 2, 3 GG, §§ 1578, 1578 b, 1609 Nr. 2 BGB, § 36 EGZPO

Schlagworte: Ehegattenunterhalt im Falle der Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen, Ehe von langer Dauer, Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode, unzulässige Rechtsfortbildung durch Rückgriff auf "sich wandelnde Lebensverhältnisse" als Berechnungsgrundlage von Ehegattenunterhalt, schonende Anpassung an sich ändernde gesellschaftliche Verhältnisse

mehr

Kindergartenbeiträge in vollem Umfang Mehrbedarf

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 65/07
Fundstelle: FamRZ 2009, 962
Norm: § 1610 Abs. 2 BGB

Schlagworte: Kindergartenbeiträge, Bedarf des Kindes, unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf, nur Kosten der Verpflegung mit Tabellenunterhaltsbeträgen abgegolten

mehr

Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts nach neuem Unterhaltsrecht

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 74/08
Fundstelle: FamRZ 2009, 770
Norm: Art. 6 Abs. 2 GG, § 1570 BGB

Schlagworte: Nachehelicher Betreuungsunterhalt, Basisunterhalt, kindgerechte Betreuungsmöglichkeiten, gewachsenes Vertrauen in die vereinbarte oder praktizierte Rollenverteilung, überobligatorische Belastung, Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils, Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des Betreuunsunterhalts, regelmäßig kein abrupter Wechsel von der elterlichen Betreuung zur Vollzeiterwerbstätigkeit

mehr