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Ehegattenunterhalt

Nachweis individueller kind- oder elternbezogener Gründe für Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 20/09
Norm: §§ 1570, 1578b BGB

Schlagworte: nachehelicher Betreuungsunterhalt, Feststellung individueller kind- oder elternbezogender Gründe statt starrem Altersphasenmodell, Vorrangstellung kindgerechter anderweitiger Betreuungsmöglichkeiten vor persönlicher Betreuung, kein abrupter Wechsel sondern von individuellen Umständen abhängige Entwicklung von elterlicher Betreuung bis hin zur Vollzeiterwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils

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Ehegattenunterhalt: Rechtsprechung des BGH zur Dreiteilungsmethode verfassungswidrig

Bundesverfassungsgericht
Urteil vom
1 BvR 918/10
Norm: Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 2, 3 GG, §§ 1578, 1578 b, 1609 Nr. 2 BGB, § 36 EGZPO

Schlagworte: Ehegattenunterhalt im Falle der Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen, Ehe von langer Dauer, Verfassungswidrigkeit der Dreiteilungsmethode, unzulässige Rechtsfortbildung durch Rückgriff auf "sich wandelnde Lebensverhältnisse" als Berechnungsgrundlage von Ehegattenunterhalt, schonende Anpassung an sich ändernde gesellschaftliche Verhältnisse

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Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 131/07
Fundstelle: FamRZ 2009, 406
Norm: §§ 1572, 1573 Abs. 2 BGB

Schlagworte: Krankheitsunterhalt, Aufstockungsunterhalt, Befristung

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Neue Berechnungsmethode, wenn geschiedener und neuer Ehepartner eigenes Einkommen erzielen

Oberlandesgericht Düsseldorf
Urteil vom
II-2 UF 135/06

Schlagworte: Konkurrierende Ansprüche gleichrangiger Ehegatten nach der Unterhaltsrechtsreform: neue Berechnungsmethode für den nachehelichen Unterhalt, wenn sowohl der geschiedene als auch der neue Ehepartner eigenes Einkommen erzielen, Additionsmethode, Kontrollberechnung, Einschränkung des vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatzes, dass der Splittingvorteil der neuen Ehe bei der neuen Ehe verbleiben muss

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Zumutbarkeitsprüfung: Zum Vertrauensschutz bei der Abänderung von alten Unterhaltsurteilen

Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom
1 WF 22/08
Fundstelle: FamRZ 2008, 1000
Norm: § 1578 b BGB, § 36 Nummer 1, 2 und 7 EGZPO

Schlagworte: Behutsamer Übergang vom alten auf das neue Recht, Billigkeitsprüfung und Zumutbarkeitsprüfung, Vertrauensschutz

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Steuervorteile durch Ehegattensplitting dürfen der aktuellen Ehe nicht entzogen werden

Bundesverfassungsgericht
Beschluss vom
1 BvR 246/93 und 1 BvR 2298/94
Norm: Art. 6 Abs. 1 GG

Schlagworte: Steuervorteile durch Ehegattensplitting einer aktuellen Ehe dürfen nicht durch Gerichte an eine geschiedene Ehe weitergegeben werden

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Keine Lebensstandardgarantie für den unterhaltsberechtigten Ehegatten

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 14/06
Fundstelle: FamRZ 2008, 968
Norm: § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB

Schlagworte: Keine Lebensstandardgarantie im Recht des nachehelichen Unterhalts, nacheheliche Steigerungen des verfügbaren Einkommens sind zu berücksichtigen, wenn sie schon in der Ehe angelegt waren, nacheheliche Verringerungen des verfügbaren Einkommens finden ihre Grenze in der nachehelichen Solidarität, Gründung einer neuen Familie ist kein vorwerfbares Verhalten im Sinne unterhaltsbezogener Mutwilligkeit, Splittingvorteile einer bestehenden Ehe dürfen von Verfassungs wegen nicht der bestehenden Ehe entzogen und an die geschiedene Ehe weitergeleitet werden, Splittingvorteile aus der neuen Ehe werden jedoch bei der Bemessung des Unterhalts der Kinder aus der ersten Ehe berücksichtigt

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Keine einseitige Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 22/06

Schlagworte: Zurechnung des vollen Mietwertes der ehemaligen Ehewohnung, wenn eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr zu erwarten ist, grundsätzliches Absetzen der mit dem Eigentumserwerb verbundenen Kosten, keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des Unterhaltsberechtigten

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Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen durch Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

Bundesgerichtshof
Urteil vom
XII ZR 7/05
Fundstelle: FamRZ 2008, 1414
Norm: § 1579 BGB

Schlagworte: Härtegrund gemäß § 1579 Nr. 7 BGB, Grundsatz der Gegenseitigkeit im ehelichen Unterhaltsrecht, Widersprüchlichkeit des Verhaltens, Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung, Ausbruch aus einer intakten Ehe

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