Unbefristet: Höhere Steuerentlastung für Alleinerziehende!
12. Januar 2021. Gute Nachrichten: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt nun dauerhaft bei 4.008 Euro! Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Höhe von 1.908 Euro. ...mehr
Was ist neu 2021?
Ab Januar 2021 gibt es wieder zahlreihe Änderungen: Der Kindesunterhalt steigt, wie auch der Unterhaltsvorschuss und die Regelsätze. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist auch im Jahr 2021 wegen der Mehrbelastungen von Alleinerziehenden in der Corona-Krise auf 4.008 Euro erhöht. Weitere Informationen und aktuelle Zahlen finden Sie hier.
Keine gute Grundlage für eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts - VAMV veröffentlicht Einschätzung der Thesen des BMJV
Fünfzig Thesen für eine Reform des Kindschaftsrechts hat das Bundesjustizministerium von einer Arbeitsgruppe erarbeiten lassen. Aus Sicht der Alleinerziehenden keine gute Grundlage für eine Reform, findet der VAMV. Dreh- und Angelpunkt der Thesen ist die Einführung eines automatischen Sorgerechts, das der Verband ablehnt.
Mehr dazu in unserer Pressemitteilung.
Zum Positionspapier geht es hier.
Der Bestseller! Das VAMV-Taschenbuch in der 24. Auflage 2020

Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Was sind meine Ansprüche? Welche Rechte hat mein Kind? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie im Taschenbuch: Alleinerziehend - Tipps und Informationen.