Höherer Kindesunterhalt
Neue Kindesunterhaltsbeträge in der Düsseldorfer Tabelle
Ab Januar 2019 gelten neue Beträge für den Kindesunterhalt. Diese werden durch die Düsseldorfer Tabelle festgelegt, die die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf vorgibt. Der Mindestunterhalt wurde zum 1. Januar 2019 wie gesetzlich vorgeschrieben an das durch die Mindestunterhaltsverordnung 2017 prognostizierte Existenzminimum angepasst.
Die gute Nachricht ist: Dadurch steigen die Unterhaltsbeträge in der ersten Stufe gegenüber der Düsseldorfer Tabelle 2018 um Beträge zwischen 6 und 9 Euro an. Leider gibt es auch zwei schlechte Nachrichten: So wurde erstens die 2018 erfolgte Heraufsetzung der Obergrenze für die Einkommensgruppe 1 der Düsseldorfer Tabelle von 1.500 Euro auf 1.900 Euro beibehalten, so dass auch weiterhin wesentlich mehr Kinder mit dem Mindestunterhalt auskommen müssen. Zweitens liegt der Mindestunterhalt unter dem Existenzminimum. Hintergrund ist, dass das Justizministerium 2017 mit dem in der Mindestunterhaltsverordnung prognostizierten Wert 2 Euro zu niedrig lag. ... mehr