Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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Kampagne Unterhaltsvorschuss: Ausbau statt schwächen

Unterhaltsvorschuss ist eine armutsverhindernde Leistung, die zielgerichtet Kinder von Alleinerziehenden unterstützt, wenn sie keinen Unterhalt bekommen. Die im Entbürokratisierungsgesetz geplanten Änderungen drohen den Unterhaltsvorschuss auszuhöhlen, allen positiven offiziellen Verlautbarungen zum Trotz. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) setzt sich für einen Ausbau dieses Instruments ein, statt es zu schwächen.
Um ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten für die große Bedeutung des Unterhaltsvorschusses zu sensibilisieren, wenden sich die Landesverbände Mitte April mit Aktionspostkarten an ihre Abgeordneten und bitten diese, doch mal genauer hinzuschauen!

Statt den Unterhaltsvorschuss zu schwächen...

  • Geplant: Leistungen an Dritte vom Unterhaltsvorschuss abzuziehen
  • Geplant: Rückwirkenden Bezug zu streichen
  • Geplant: Bezugsdauer bei Überzahlung kürzen

...diesen besser ausbauen:

  • Notwendig: Altersgrenze ans Unterhaltsrecht anpassen, also anheben
  • Notwendig: Beschränkung der Bezugsdauer auf maximal sechs Jahre aufheben
  • Notwendig: Kindergeld nicht länger in voller Höhe vom Unterhaltsvorschuss abziehen, sondern wie beim Unterhalt nur die Hälfte

Weitere Informationen zur Kampange finden Sie hier


Offener Brief: Kinder von Alleinerziehenden stärken statt Unterhaltsvorschuss kürzen

Berlin, 28. Februar 2012. In einem offenen Brief kritisiert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) gemeinsam mit anderen Verbänden  geplante Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss bei den Kindern von Alleinerziehenden. Eine Entbürokratisierung des Gesetzes darf nicht auf Kosten dieser Kinder gehen, die sowieso ein erhöhtes Armutsrisiko haben.

Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom unterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Durch einen Vorschuss auf den Unterhalt springt der Staat ein, allerdings nur bis zum zwölften Geburtstag des Kindes und für maximal 72 Monate.

Parallel wenden sich die Arbeitsgemeinschaft der Familienorganisationen (AGF) und der Deutsche Frauenrat mit einem Brief an die Politik.

Zum Download des offenen Briefes

Zum Download des offenen Briefes der AGF


Geplante Änderungen im Unterhaltsvorschuss fallen Alleinerziehenden in den Rücken

Berlin, 09. Februar 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die geplanten Kürzungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die morgen im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen.

"Die Zusage im Koalitionsvertrag, Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden umzusetzen, wird ins Gegenteil verkehrt. Unter dem Deckmäntelchen "Entbürokratisierung" werden deutliche Leistungskürzungen vorgenommen", kritisiert Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV.

Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom barunterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Der Staat springt durch einen Vorschuss auf den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180 Euro pro Monat ein. In Zukunft soll die Möglichkeit, für einen Monat rückwirkend die Leistung zu beantragen, ersatzlos gestrichen werden. Die Chance, unmittelbar nach einer Trennung den Unterhaltspflichtigen selbst zu einer Zahlung zu bewegen (was eine gewisse Zeit benötigt) wird dadurch unterlaufen. In Zukunft ist Alleinerziehenden anzuraten, unmittelbar nach Trennung Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Besonders kritisch sieht der VAMV das Vorhaben, Zahlungen des Unterhaltspflichtigen an Dritte, wie etwa Beiträge für einen Sportverein des Kindes, Beitragszahlungen an die private Krankenversicherung o. ä., direkt wie eine Barleistung auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. "Durch diese neu geplante Regelung wird die materielle Existenzsicherung der Kinder massiv ausgehöhlt und das Armutsrisiko erneut erhöht. Dieses Vorhaben ist auch deshalb fatal, da es den Unterhaltspflichtigen aus seiner Verantwortung entlässt und die zur raschen Existenzsicherung gedachten staatlichen Leistungen diesem Anspruch nicht mehr genügen können. Die "Entbürokratisierung" führt letztendlich in diesen Fällen dazu, dass erneut das Risiko gerichtlicher Unterhaltsverfahren und der folgenden Unterhaltsvollstreckung allein bei den Alleinerziehenden verbleibt", bemängelt Familienanwältin Schwab.

Der VAMV fordert statt einer Schwächung den Ausbau der armutsverhindernden Leistung Unterhaltsvorschuss: die Altersgrenze für den Bezug von derzeit 12 Jahren ans Unterhaltsrecht anzupassen und die Bezugsdauer nicht länger auf 72 Monate zu deckeln.

Zum Download der Pressemitteilung
Download Stellungnahme zum Gesetzentwurf Änderung des UVG


VAMV im Gespräch mit der Kanzlerin

Foto: Bundesregierung

 

Angela Merkel hat sich Ende September zu einem Spitzengespräch über Familienpolitik mit den fünf großen deutschen Familienverbänden getroffen. Die Vorsitzende des VAMV, Edith Schwab, unterstrich die Notwendigkeit, das Thema Kinderarmut auf die politische Agenda zu setzen.
"Maßstab für den Erfolg von Familienpolitik darf nicht die Geburtenrate, sondern muss die möglichst geringe Zahl von Kindern in Armut sein!", betonte Edith Schwab. "Die Politik muss stärker die Kinder in den Blick nehmen, die bereits in unserer Gesellschaft leben: Keins darf zurückgelassen werden." Das Risiko in Armut zu leben, ist für Kinder Alleinerziehender überproportional hoch. Als wichtigen Baustein gegen Kinderarmut warb Edith Schwab für die Kindergrundsicherung. Denn diese ist ein ausgesprochen wirksames Instrument, um Kinder vor Armut zu sichern.
Auch die Kampagne "7 % für Kinder", frühkindliche Bildung, familienpolitische Leistungen und Kinderschutz waren Themen in dem Gespräch, das die fünf in der AGF organisierten Familienverbände mit der Kanzlerin führten. Der Austausch der Familienverbände mit der Bundeskanzlerin wird auch in Zukunft fortgeführt werden.


"Meine Arbeit ist was wert!"

10 Forderungen des VAMV für einen geschlechtergerechten Arbeitsmarkt

Alleinerziehende sind auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Nicht weil sie allein erziehen, sondern weil sie mehrheitlich Frauen sind und weil sie Eltern sind. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) hat Forderungen für eine geschlechtergerechte Umgestaltung des Arbeitsmarktes verabschiedet.

Die gesellschaftlichen Strukturen hinken den Ansprüchen von Alleinerziehenden nach: Sie wollen ihre Existenz zwar mittels eines selbst erwirtschafteten Erwerbseinkommen sichern - stoßen dabei aber auf Probleme wie mangelnde Kinderbetreuung, schlechte Bezahlung in sogenannten frauentypischen Berufen, geringe Aufstiegschancen sowie fehlende Arbeitsplätze außerhalb von Niedriglohn und Teilzeit. Die Folge: Auch wenn mit 60 Prozent überdurchschnittlich viele Alleinerziehende allein für das Auskommen ihrer Familie sorgen, ist ihr Armutsrisiko deutlich höher als das von Paaren mit Kindern.

Auf der Grundlage einer breiten Wissensbasis in Forschung und Politik zu den geschlechterpolitischen Aspekten des Arbeitsmarktes fordert der VAMV unter anderem die Abschaffung der Minijobs, eine Männerquote von 50 Prozent für Vorstände und Aufsichtsräte sowie eine Geschlechterquotierung in möglichst vielen Branchen, die Einführung eines Entgeltgleichheitsgesetzes, eine obligatorisch paritätische Aufteilung der Elternzeit und die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung.

Das Positionspapier zum Download.