Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V.

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Gemeinsame Sorge zum Wohl des Kindes?

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet zusätzliche Belastung für alleinerziehende Mütter

Berlin, 4. August 2010. Mit der neuesten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werden die Rechte unverheirateter Väter gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige elterliche Sorge, nach der ledige Väter nur mit Zustimmung der Mutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten, für verfassungswidrig. Sie verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters, heißt es in dem am Dienstag (3. August 2010) veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: 1 BvR 420/09). Er habe bis jetzt nicht die Möglichkeit, durch das Familiengericht überprüfen zu lassen, welche Regelung dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht.

"Die in Deutschland noch sehr verbreitete traditionelle Rollenverteilung von Frauen und Männern führt unter anderem dazu, dass 90 Prozent aller Alleinerziehenden Mütter sind. Sie übernehmen nach Trennung und Scheidung die Sorge und die Verantwortung für die Kinder. Sie tun dies aus Gründen ihrer bisherigen Lebensführung. Ihre Männer und Lebensgefährten haben sich in der Regel auch in der bestehenden Beziehung eher in der Freizeit mit den Kindern beschäftigt", so Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV und Fachanwältin für Familienrecht.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnt vor allem vor den Folgen dieses Urteils. "Wenn Väter jetzt klagen, wird es zu strittigen familienrechtlichen Verfahren kommen. Mütter, die dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen, haben in der Regel sehr gute Gründe dafür. Wenn der Vater dagegen klagen will, wird dies sehr belastend für die Familie und Kinder", gibt Edith Schwab zu bedenken.

Im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge wird immer wieder darauf hingewiesen, dass zum Wohle des Kindes gehandelt werden solle. Doch Sorgerechtsstreitigkeiten, die sich über Jahre hinziehen und sehr kostspielig werden können, sind dafür keine gute Ausgangslage. Für die Alleinerziehende und ihr Kind bedeutet das eine hohe Belastung.

Damit Väter die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindeswohls aktiv wahrnehmen können, müssen nach Auffassung des VAMV einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Kind muss eine Bindung zum Vater haben, d.h. er muss zumindest eine ausreichend lange Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben. Der Vater sollte nachweisen können, dass er z.B. die Hälfte der Schulferien mit dem Kind verbringt und auch sonst sein Umgangsrecht kontinuierlich wahrnimmt. Der Barunterhalt für das Kind sollte regelmäßig und in ausreichender Höhe bezahlt werden, damit die existentiell notwendigen Kosten gedeckt sind.

Der VAMV fordert den Gesetzgeber auf, sinnvolle Kriterien für die Gewährung eines Rechts auf elterliche Sorge zu entwickeln. Sie müssen sich eng am Wohlbefinden des Kindes orientieren und dürfen nicht dazu führen, Elternrechte zu manifestieren, die nicht umgesetzt werden.

Pressemitteilung


                          

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

Berlin, 28. Juli 2010. Mitten im Sommerloch macht Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorschlag, das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern in einem zentralen Punkt massiv zu verändern: Künftig soll bei der Geburt eines Kindes das Sorgerecht automatisch an beide Eltern fallen. Wenn eine ledige Mutter das Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, muss sie vor Gericht ziehen und entsprechende Gründe darlegen. Bisher haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter akzeptiert. Damit könne ein langwieriger Streit der unverheirateten Eltern vermieden werden,  der dem Kindeswohl eher schade, so das Urteil. Um wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Frage der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern machen zu können, beauftragte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mit einer Forschung zu diesem Thema. Der abschließende Bericht wird im September 2010 vorliegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. "Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert ", so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab. Zu Streitigkeiten um das Sorgerecht kommt es nur in Fällen, in denen die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden. "In dieser bereits oft belastenden Situation kann das alleinige Sorgerecht die bessere Alternative sein und für die nötige Ruhe, vor allem für die Kinder, sorgen", so Edith Schwab.

Das Umgangsrecht bleibt davon vollkommen unangetastet. Alle Eltern, unabhängig von der Familienform, haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Das Problem liegt tatsächlich aber ganz woanders: Ein großer Teil der Väter nimmt das Umgangsrecht nicht oder nicht regelmäßig wahr. "Entgegen der geäußerten Ansicht der Ministerin verbessert das Sorgerecht von Vätern für sich allein gesehen nicht die Situation der Kinder, wenn es völlig abgekoppelt von jeglicher Übernahme von Verantwortung und Empathie für das Kind daher kommt. Die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Väter seit der Reform 1998 ohne weiteres die gemeinsame Sorge mit Zustimmung der Mutter erwerben können, ist bisher nicht widerlegt ", so Edith Schwab.   

Mit diesem Vorstoß schießt die Ministerin weit über das durch die Gerichte vorgegebene Ziel hinaus, düpiert das Bundesverfassungsgericht und setzt sich über die wissenschaftlichen Erkenntnisse des von ihrer Vorgängerin Frau Ministerin Brigitte Zypries erteilten Forschungsauftrags zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern hinweg. Der Stress für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert. Ohne den Abschlussbericht des Forschungsauftrags abzuwarten, will sie das Sorgerecht im Alleingang "modernisieren". Aber der Wille der Ministerin, modern sein zu wollen und das Sommerloch zu füllen, wird dem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht.

Pressemitteilung


Keine PALME in Deutschland

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hält PALME für keine geeignete Maßnahme zur Unterstützung Alleinerziehender.

Berlin, 8. Juli 2010. Professor Dr. Matthias Franz, stellvertretender Leiter des Instituts für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, hat das sogenannte "Präventive Elterntraining für alleinerziehende Mütter geleitet von ErzieherInnen", kurz PALME, entwickelt. Als Leitfaden für das Training hat er ein Manual herausgegeben, mit dessen Hilfe Erzieher/innen in Kindertageseinrichtungen die Gruppenleitung übernehmen sollen. In der Einleitung betont Franz, dass "die sozialen und gesundheitlichen Risiken in dieser Bevölkerungsgruppe deutlich überdurchschnittlich ausgeprägt" seien und deshalb ein "Unterstützungsprogramm speziell für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder im Vorschulalter" vonnöten sei.

Ausgangspunkt für Franz' Überlegungen ist ein Familienbild mit Mutter, Vater, Kind als maßgebende Norm. Aus diesem Grund soll auch die Anleitung beim Training durch ein Paar aus einem Erzieher und einer Erzieherin geschehen. "Dieses Paar dient als Modell einer 'funktionierenden" Mann-Frau-Beziehung" und ist "darüber hinaus aber auch so etwas wie ein ,gutes Elternpaar".

Als Grund für die "schwierige Lage Alleinerziehender" nennt Franz deren finanzielle Situation sowie stressbedingte Gesundheitsprobleme. Daraus schließt er, dass "die schwierige wirtschaftliche, gesundheitliche und psychosoziale Lage Alleinerziehender nicht selten auch Auswirkungen auf die Entwicklungschancen und das Wohlbefinden ihrer Kinder" hat. Diese Kinder seien deshalb vergleichsweise "hohen Entwicklungsrisiken ausgesetzt". Er stellt fest, dass bei alleinerziehenden Müttern eine "deutlich gehäuft festzustellende erhöhte Depressivität" vorliegt.

Als Lösung der von ihm diagnostizierten Probleme hat Franz das PALME-Gruppentraining entwickelt, das nach einer dreitägigen Schulung von Erzieher/innen durchgeführt werden kann. Sie sollen dann auch psychologische Tests anbieten können, die eine Depressivität ermitteln soll. Qualitätskontrolle sowie Datenschutz und Schweigepflicht sind nicht gewährleistet. Ein umfangreiches Kapitel des Manuals widmet sich der Wirksamkeit von PALME. Dazu werden die Depressivitätswerte einer Gruppe von alleinerziehenden Müttern ohne Trainingsteilnahme mit einer Gruppe, die das PALME-Training mitgemacht hat, verglichen. Die im Manual eingefügten Grafiken zeigen, dass die Frauen ohne Trainingteilnahme  bessere Werte hinsichtlich Depressivität sowie psychischer und psychosomatischer Belastung aufweisen. Franz erklärt dieses Phänomen als Resultat der Vorfreude auf das versprochene Training.  

Fazit
Das PALME-Elterntraining ist grundsätzlich kritisch zu betrachten. Erstens kann die heteronormative Anlage des Trainings nicht unterstützt werden. Zweitens lässt die Auswertung der empirischen Datenlage zu Alleinerziehenden deutliche Lücken erkennen. Drittens ist das praktische Vorgehen sowohl hinsichtlich der Ausbildung der Erzieher/innen als auch der laienhaften Durchführung einer psychologischen Diagnostik zu kritisieren. Dies kann auch als Fahrlässigkeit ausgelegt werden. Viertens lässt die Evaluation keine unidirektiv positive und gegenüber der Kontrollgruppe signifikant bessere Wirkung des PALME-Elterntrainings erkennen.

Stellungnahme PALME


VAMV Kampagne:"Hilfe! Mir wird geholfen"

Berlin, 4. Juni 2010. Die Button-Kampagne "Hilfe! Mir wird geholfen." wehrt sich gegen die Rhetorik, die Alleinerziehende in einem Atemzug mit Hilfsbedürftigkeit nennt. Alleinerziehende werden als hilflos, überfordert oder langzeitarbeitslos bezeichnet. Die Darstellung von Alleinerziehenden in Presse und Politik als einheitliche Gruppe, die Probleme hat und Hilfe braucht, ist falsch. Weder handelt es sich um eine einheitliche Gruppe noch um Problemfälle. Die ständige Betonung ihrer angeblichen Hilfsbedürftigkeit führt dazu, dass Alleinerziehende als Außenseiter/innen wahrgenommen werden.

Mit dem Button "Hilfe! mir wird geholfen." demonstrieren Alleinerziehende nach außen, dass sie nicht ständig mit Hilfeleistungen und Hilfsangeboten konfrontiert werden möchten. Sie wollen vielmehr die Gesetze so gestalten, dass sie ihrer modernen Lebensweise (und nicht überholten Rollenbildern) entsprechen. Alleinerziehende fragen, was das Ziel der Familienpolitik eigent-lich ist: Ein gut zu kontrollierendes Hilfesystem? Oder ein an Gleichstellung orientiertes Leistungsgefüge, das die unterschiedlichen Rechtsbereiche aufeinander abstimmt.

Richtig ist: Für rund 60 Prozent der Alleinerziehenden ist die Erwerbstätigkeit die wichtigste Einkommensquelle. Damit liegen Alleinerziehende leicht über dem Durchschnitt aller Privathaushalte (56,4 Prozent). 42 Prozent der Alleinerziehenden beziehen Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch. Sie sind aber nicht alle erwerbslos, sondern verdienen in Teilzeit und in Niedriglohnjobs oft nicht genug, um ihre Familie zu ernähren. In 30 Prozent aller Fälle wird kein Kindesunterhalt gezahlt und die Alleinerziehenden müssen dies teilweise oder voll kompensieren.

Dies ist das Resultat struktureller Hindernisse und unzureichender Gesetze: Es gibt immer noch kein flächendeckendes und zeitlich flexibles Angebot an Kindertagesbetreuung. Das erschwert es erwerbstätigen Müttern und Vätern, in Vollzeit oder überhaupt erwerbstätig zu sein. Schlecht bezahlte Teilzeitarbeit ist meistens nicht existenzsichernd. Der Gender Pay Gap beträgt in Deutschland 23 Prozent, d.h. Frauen verdienen weniger weil sie Frauen sind. Im internationalen Vergleich bezahlen Alleiner-ziehende außerdem deutlich höhere Steuern und Sozialabgaben als andere Lebensformen mit Kindern.

Der VAMV sieht das Alleinerziehen als eine mittlerweile normal gewordene Lebensphase an, die ganz für sich eine eigenständige Berechtigung neben all den anderen Lebensformen hat. Edith Schwab, Bundesvorsitzende, formuliert das politische Ziel des VAMV so: "Wir setzen uns dafür ein, dass Strukturen und Gesetze so geändert werden, damit sie allen Lebensformen mit Kindern zugute kommen. Wir wollen keine auf hilfsbedürftige Alleinerziehende ausgerichtete Politik."

VAMV Kampagne
Hilfe! Mir wird geholfen


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Pressemitteilung
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