

Berlin, 13.04.2012 - Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen kritisiert die im Nationalen Reformprogramm genannten Maßnahmen zur Verringerung der Armut in Deutschland als unzureichend. Sie fordert von der Bundesregierung mehr Einsatz für die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung.
Im aktuellen Nationalen Reformprogramm (NRP 2012), das heute an die Europäische Kommission geleitet wird, benennt die Bundesregierung den nationalen Beitrag zur EU-Strategie "Europa 2020". Dabei legt sie unter anderem fest, wie sie die fünf europäischen Leitziele, darunter auch die Armutsbekämpfung, umsetzen will.
"Es ist enttäuschend, dass die Bundesregierung ihre Pläne erneut allein auf die Langzeitarbeitslosigkeit beschränkt. In Deutschland sind insgesamt 16 Millionen Menschen von Armut und Ausgrenzung bedroht, das sind nicht nur Langzeitarbeitslose, sondern auch Kinder, Alleinerziehende und Mehrkindfamilien, Einwanderer, Ältere und Menschen mit Behinderungen. Vor diesem Hintergrund sind die Maßnahmen der Regierung schlichtweg unzureichend", so die Vorsitzende der AGF, Bettina Müller-Sidibé.
Die Bundesregierung blendet im NRP den international etablierten relativen Armutsbegriff sowie fast alle bekannten Armutsindikatoren aus und bezieht sich ausschließlich auf den Indikator "In Haushalten lebende Personen mit sehr niedriger Arbeitsintensitä". Diesen verkürzt sie auf langzeitarbeitslose Personen. Deren Zahl will die Regierung bis 2020 im Vergleich zu 2008 um 20 Prozent senken (ca. 320.000 Personen). Unter der Annahme, dass in jedem dieser Erwerbslosenhaushalte mindestens zwei Personen leben, ergibt sich für die Bundesregierung daraus ein Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung für insgesamt ca. 640.000 Personen. Als nicht mehr arbeitslos gilt eine Person laut Definition jedoch bereits dann, wenn sie mehr als eine Stunde pro Woche arbeitet. Offenbar reicht dies der Bundesregierung bereits aus, um zwei Personen als nicht mehr armutsgefährdet zu bezeichnen und so ihre eigenen, viel zu niedrigen Ziele, auf dem Papier schnell zu erreichen.
"Die Rechnung der Bundesregierung ist wirklich grotesk. Sie hat mit ernsthafter Armutsbekämpfung nichts zu tun, sondern beruht allein auf statistischen Tricks", kritisiert die AGF-Vorsitzende Müller-Sidibé. "Obwohl die Europäische Plattform gegen Armut die Chance bietet, sich mit den Problemen von Armut und sozialer Ausgrenzung wirklich auseinanderzusetzen, ist das NRP ein Armutszeugnis für die Regierung."
Die Familienorganisationen fordern, die vielfältigen Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung anzuerkennen und mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die den Lebensumständen besonders gefährdeter Gruppen gerecht werden, darauf zu reagieren. Dazu gehören unter anderem existenzsichernde Löhne, gleiche Bildungschancen, angemessene Teilhabemöglichkeiten sowie ausreichende soziale Leistungen.
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Berlin, 29.03.2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) lehnt die für 2013 geplante Einführung eines Betreuungsgeldes ab und fordert die Regierung auf, die entsprechenden Anträge, die heute im Bundestag beraten werden, zu unterstützen.
"Anstatt finanzielle Anreize zu schaffen, die Bildungsbeteiligung von Kindern und die Erwerbstätigkeit von Eltern zu verringern, sollte der Staat in frühkindliche Bildung und qualitativ hochwertige Betreuungseinrichtungen investieren", so Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. "Davon würden besonders Alleinerziehende als Familienernährerinnen profitieren. Denn Alleinerziehende brauchen Kitaplätze und kein Betreuungsgeld."
Wie die Anhörung zum Betreuungsgeld im Bundestag im vergangenen Jahr bestätigte, sind sich die Experten einig: das Betreuungsgeld ist sozial-, integrations- und gleichstellungspolitisch verfehlt und verfassungsrechtlich problematisch.
Schwab ist erstaunt: "Dass die Bundesregierung wider besseren Wissens handelt, zeigt dass Ideologie anscheinend mehr Wert ist als Sachkenntnis."
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Familien gehören in den Mittelpunkt der Zeitpolitik
Berlin, 14.03.2012 - Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen unterstützt das Ziel des heute veröffentlichten 8. Familienberichts, die Lösung familiärer Zeitkonflikte als gesellschaftliche Aufgabe zu etablieren. Leider wirkt der Bericht angesichts der politischen Sparvorgaben sowie der großen Zurückhaltung gegenüber der Bundespolitik und dem Taktgeber Arbeit eher kraftlos.
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Berlin, 7. März 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die grundsätzliche Entscheidung der Koalition für ein Antragsmodell bei der Neuregelung des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern, kritisiert aber die geplanten Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren.
"Stimmt eine Mutter der gemeinsamen Sorge nicht zu, ist davon auszugehen, dass sie gute Gründe dafür hat, etwa Konflikte zwischen den Eltern", betont Edith Schwab, Bundesvorsitzende des VAMV. Es ist richtig und entspricht der Rechtssystematik, in streitigen Fällen eine Entscheidung des Familiengerichts herbeizuführen. "In Familiensachen hat das Familiengericht ausschließlich unter Kindeswohlaspekten zu entscheiden. Systemfremd und im Hinblick auf das Kindeswohl nicht akzeptabel ist jedoch der Vorschlag, einen Schnellbeschluss im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung der Eltern fassen zu können", kritisiert Schwab.
Die Fähigkeit gemeinsam zu tragfähigen Entscheidungen zu kommen ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, das Sorgerecht als Entscheidungsrecht gemeinsam im Sinne des Kindes auszuüben. Solche Erwägungen müssen weiterhin Maßstab der richterlichen Entscheidung sein und dürfen weder durch Fristen, die versäumt werden können, noch durch einseitige Beweislastverteilungen ausgehebelt werden. Solche Instrumente haben nach Ansicht des VAMV im Familienverfahren nichts zu suchen. Darüber hinaus ist eine Frist von sechs Wochen für eine Stellungnahme lebensfremd, beispielsweise wenn sie kurz nach einer Geburt beginnt.
Um die Belange des Kindes maßgeblich zu berücksichtigen, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt hat, muss ein Gericht nach allen Seiten ermitteln und alle Beteiligten anhören. "Ein neues beschleunigtes Verfahren bei Sorgerechtsstreitigkeiten mit dem Ziel eines gemeinsamen Sorgerechts um jeden Preis geht ausgerechnet zu Lasten der Kinder, deren Eltern sich nicht einigen können."
"Der Großteil nicht miteinander verheirateter Eltern entscheidet sich bereits freiwillig für die gemeinsame Sorge", betont Schwab. "Dass viele Eltern gemeinsam die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen und dies durch eine übereinstimmende Sorgeerklärung ausdrücken, ist eine positive Entwicklung. Eine solche Einigung jedoch unter Zeitdruck durch ein automatisiertes Verfahren erzwingen zu wollen, ist der falsche Weg."
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Berlin, 09. Februar 2012. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) kritisiert die geplanten Kürzungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), die morgen im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen.
"Die Zusage im Koalitionsvertrag, Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden umzusetzen, wird ins Gegenteil verkehrt. Unter dem Deckmäntelchen "Entbürokratisierung" werden deutliche Leistungskürzungen vorgenommen", kritisiert Edith Schwab, Vorsitzende des VAMV.
Unterhaltsvorschuss ist eine Ersatz- oder Ausfallleistung, wenn Kinder vom barunterhaltspflichtigen Elternteil keinen Unterhalt erhalten: Der Staat springt durch einen Vorschuss auf den Unterhalt in Höhe von 133 bis 180 Euro pro Monat ein. In Zukunft soll die Möglichkeit, für einen Monat rückwirkend die Leistung zu beantragen, ersatzlos gestrichen werden. Die Chance, unmittelbar nach einer Trennung den Unterhaltspflichtigen selbst zu einer Zahlung zu bewegen (was eine gewisse Zeit benötigt) wird dadurch unterlaufen. In Zukunft ist Alleinerziehenden anzuraten, unmittelbar nach Trennung Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Besonders kritisch sieht der VAMV das Vorhaben, Zahlungen des Unterhaltspflichtigen an Dritte, wie etwa Beiträge für einen Sportverein des Kindes, Beitragszahlungen an die private Krankenversicherung o. ä., direkt wie eine Barleistung auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen. "Durch diese neu geplante Regelung wird die materielle Existenzsicherung der Kinder massiv ausgehöhlt und das Armutsrisiko erneut erhöht. Dieses Vorhaben ist auch deshalb fatal, da es den Unterhaltspflichtigen aus seiner Verantwortung entlässt und die zur raschen Existenzsicherung gedachten staatlichen Leistungen diesem Anspruch nicht mehr genügen können. Die "Entbürokratisierung" führt letztendlich in diesen Fällen dazu, dass erneut das Risiko gerichtlicher Unterhaltsverfahren und der folgenden Unterhaltsvollstreckung allein bei den Alleinerziehenden verbleibt", bemängelt Familienanwältin Schwab.
Der VAMV fordert statt einer Schwächung den Ausbau der armutsverhindernden Leistung Unterhaltsvorschuss: die Altersgrenze für den Bezug von derzeit 12 Jahren ans Unterhaltsrecht anzupassen und die Bezugsdauer nicht länger auf 72 Monate zu deckeln.
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Download Stellungnahme zum Gesetzentwurf Änderung des UVG