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TIPPS UND INFORMATIONEN

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Beratungsstellen

Wenn Sie sich in einer Sie selbst oder Ihr Kind betreffenden Angelegenheit an ein Amt oder eine Behörde wenden, werden Sie dort im Rahmen der Zuständigkeit auch beraten. So berät z. B. das Jugendamt Eltern und Kinder in Fragen des Sorge- und Umgangsrechts oder die Agentur für Arbeit Erwerbslose bei der Arbeitssuche, über Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und den Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II. Oft können Sie aber nur in den speziellen Fragen beraten werden, die in den Zuständigkeitsbereich der Behörde fallen. Daher empfiehlt es sich regelmäßig bei Fragen, die eine komplexe Lebenssituation betreffen, zunächst eine Beratungsstelle aufzusuchen, die Sie in Ihrer Situation umfassend berät. Der VAMV hat zahlreiche Beratungsstellen, die Sie über die Landesverbände erfragen können. Dort erhalten Sie auch Hinweise zu Schwangerschafts-, Familien- oder Sozialberatungsstellen. Fühlen Sie sich von einer Behörde unzureichend oder falsch beraten oder wird Ihnen mit Sanktionen gedroht, sollten Sie ebenfalls eine unabhängige Beratungsstelle (z.B. VAMV) aufsuchen.

Unabhängige Beratung wird vor allem von den so genannten freien Trägern, insbesondere von den Wohlfahrtsverbänden, den Kirchen und einer Vielzahl von (gemeinnützigen) Vereinen angeboten. Das Angebot in den einzelnen Gemeinden ist unterschiedlich und vor allem in größeren Städten vielfältig. In öffentlichen Büchereien finden Sie Beratungsführer nach Bundesländern, Trägern und Beratungsfeld geordnet. Bei den Gemeinden, speziell bei Jugendämtern und Sozialdiensten erhalten Sie in der Regel Listen mit den Adressen der verschiedenen Beratungsstellen, aber auch Verzeichnisse der örtlichen Kindertagesstätten oder Schulen.

Die Beratung in Ämtern und Behörden ist grundsätzlich kostenlos. Auch in den meisten Beratungsstellen freier Träger wird kostenlos beraten. Häufig werden Sie aber um eine Spende gebeten. Viele Vereine und Gruppen beraten grundsätzlich nur ihre Mitglieder, z. B. Mietervereine. Suchen Sie Rat bei Rechtsanwält/innen, Ärzt/innen, Psycholog/innen oder anderen freiberuflich tätigen Expert/innen, sind damit regelmäßig Kosten verbunden, soweit sie nicht von der Beratungshilfe, der Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe oder den Krankenkassen übernommen werden. Erkundigen Sie sich deshalb im Voraus über mögliche Kosten.

Welche Beratungsstellen es gibt und zu welchen Themen diese entsprechende Beratung anbieten finden Sie  im Kapitel 8 unseres VAMV-Taschenbuches "Allein erziehend - Tipps und Informationen", 24. Ausgabe 2020.

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