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KAMPAGNEN ZUM MITMACHEN

Keine Einzelfälle, sondern System: Studie kritisiert Praxis von Familiengerichten und Jugendämtern zu Lasten von Müttern und Kindern

4. April 2022. Eine neue Studie des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer zeigt, dass es an Familiengerichten und in Jugendämtern zunehmend Verfahren gibt, in denen nicht das Wohl des Kindes bestimmend ist, sondern ideologisch motivierte Narrative zu Entscheidungen führen, die das Wohl von Kindern gefährden. In Urteilsbegründungen höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie in Akten zu bundesweit hunderten Inobhutnahmen von Kindern alleinerziehender Mütter wegen einer vermeintlich zu engen-Mutter-Kind-Bindung ist Hammer auf Erzählungen gestoßen, wie Mütter würden Kinder entfremden oder Gewalt und Missbrauch nur erfinden, um den Umgang zu verhindern. Solche Narrative entziehen sich einer fachlichen und rechtlichen Begründbarkeit, sind aber die Grundlage für Entscheidungen, die fatale Folgen für Kinder und Mütter haben können.

Die Studie sowie Pressemitteilung und Faktenblatt finden Sie unter https://www.familienrecht-in-deutschland.de.

Problematische Inobhutnahmen
Holt ein Jugendamt ein Kind aus seiner Familie und nimmt es in Obhut, ist das ein schwerer Eingriff in die Familie. Nur bei einer Kindeswohlgefährdung durch Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung ist der Staat berechtigt, sein „Wächteramt“ auszuüben, um Kinder zu schützen. Aber was, wenn eine vermeintlich zu enge Mutter-Kind-Bindung einer Inobhutnahme zu Grunde liegt? Dieser Entwicklung ist der Jugendhilfeexperte Dr. Wolfgang Hammer nachgegangen. Er hat hierzu im November 2019 eine 1. Fallstudie zu problematischen Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen veröffentlicht. Die zugrunde liegenden Fälle sind von Betroffenen und Fachleuten an Dr. Wolfgang Hammer herangetragen worden. Auffällig war, dass in 39 von den 42 ausgewerteten Fällen Kinder bei einer alleinerziehenden Mutter gelebt haben.

Der VAMV hat diese 1. Fallstudie in den Informationen für Einelternfamilien veröffentlicht.

Aufgrund dieser 1. Fallstudie haben sich weitere Betroffene und Fachleute (Ombudsstellen, Anwält*innen, Kinder- und Jugendärzt*innen) bei Dr. Hammer gemeldet. Über 600 Rückmeldungen hat er ausgewertet und veröffentlicht: Es verdichtet sich der Eindruck, dass problematische Inobhutnahmen bundesweit ein Problem sind: Grundlage scheinen nicht eine belegte Vernachlässigung, Gewalt oder Missbrauch zu sein, sondern Zuschreibungen einer Überforderung der Erziehungsfähigkeit, insbesondere einer zu engen Mutter-Kind-Bindung. Überproportional betroffen sind Alleinerziehende. Das wirft viele Fragen auf. Hammer sieht dringenden Handlungsbedarf und fordert umgehende Aufarbeitung: Durch eine Enquetekommission des Bundestags zu problematischen Inobhutnahmen.

Problematische Inobhutnahmen und Fremdunterbringungen/ Teil 2. Auswertung von 612 Rückmeldungen zur Fallstudie vom November 2019 finden Sie hier.