Kommentar zu zentralen Empfehlungen des 10. Familienberichts

Kommentar zu wichtigen Empfehlungen des 10. Familienberichts

Berlin, 26.1.2026. Im 10. Familienbericht „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“ sind umfangreiche Handlungsempfehlungen der Kommission formuliert. Viele unterstützt der VAMV ausdrücklich, manche ordnet er kritisch ein. 

Die Kommission stellt heraus, wie wichtig es ist, im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht Rahmenbedingungen für die ökonomische Eigenständigkeit von Müttern zu setzen, damit diese im Lebensverlauf nicht systematisch Armutsrisiken ausgesetzt sind. Der Bericht hat gut herausgearbeitet, was die typische Mehrbelastung von Alleinerziehenden ausmacht und wie diese im Sozial- und Steuerrecht kompensiert wird – wenn auch bislang unzureichend. Vorschläge für einen besseren Schutz vor Gewalt unterstützt der VAMV ausdrücklich. 

Mit Blick auf Begriffe und Leitbilder plädiert der VAMV für eine genauere Differenzierung. Der Begriff „alleinerziehend“ muss nicht nur im Recht, sondern auch in amtlicher Statistik und allgemeinem Sprachgebrauch erhalten bleiben: Alleinerziehende stehen vor besonderen Herausforderungen, da sie im Alltag die Verantwortung für Kindererziehung, Haushalt und Erwerbsarbeit meist allein tragen und somit eine typische Mehrbelastung. Diese muss sichtbar bleiben, um im Sozial- und Familienrecht angemessene Rahmenbedingungen für Alleinerziehende zu gestalten. Gleichzeitig teilt der VAMV die Einschätzung, dass in der amtlichen Statistik Schärfungen wünschenswert sind, etwa durch das Erfassen von Umgangsmodellen. 

Insgesamt plädiert der VAMV dafür, gemeinsame Elternverantwortung durch entsprechende Anreize in Paarfamilien zu fördern und sie für Trennungsfamilien durch geeignete Rahmenbedingungen zu ermöglichen, insbesondere durch das Anerkennen von Umgangsmehrbedarfen im Sozialrecht.

Den Kommentar des VAMV zu den Empfehlungen des 10. Familienberichts finden Sie unten als Dounload.

 

Berlin, 26.01.2026. Im 10. Familienbericht „Unterstützung allein- und getrennterziehender Eltern und ihrer Kinder“ stehen viele Empfehlungen der Kommission. Der VAMV unterstützt viele davon ausdrücklich. Manche sieht er kritisch.

Die Kommission erklärt, wie wichtig es ist, im Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Mütter wirtschaftlich selbstständig bleiben und nicht armutsgefährdet sind. Der Bericht beschreibt gut, was Alleinerziehende belastet und wie der Staat sie in Sozial- und Steuerrecht entlasten könnte – bisher aber nicht genug. Der VAMV unterstützt Vorschläge, um Gewalt besser zu schützen.

Zum Thema Begriffe und Bilder der Gesellschaft: Der VAMV möchte Begriffe besser unterscheiden. Der Begriff „alleinerziehend“ soll nicht nur im Recht, sondern auch in offiziellen Zahlen und in der Alltagssprache bleiben. Alleinerziehende haben oft besondere Aufgaben: Sie kümmern sich allein um Kind, Haushalt und Erwerbstätigkeit. Deshalb muss dies sichtbar bleiben, damit Sozial- und Familienrecht passende Regeln schafft. Gleichzeitig stimmt der VAMV zu, dass offizielle Zahlen genauer werden sollten, z. B. durch Erfassung von Umgangsformen mit den Kindern.

Insgesamt möchte der VAMV, dass beiden Eltern zusammen Verantwortung übernehmen. Dafür braucht es Anreize in Paarfamilien und geeignete Regelungen für Trennungsfamilien, insbesondere Anerkennung von Mehrbedarf beim Umgang mit den Kindern im Sozialrecht.

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