<p>KLARE ARGUMENTE DAFÜR ODER DAGEGEN</p>
Positionen

KLARE ARGUMENTE DAFÜR ODER DAGEGEN

Einschätzung des Antrags der SPD-Bundestagsfraktion zur Neuregelung der elterlichen Sorge

Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V. (VAMV) zum Antrag der SPD-Bundestagsfraktion (Drucksache 17/8601) zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern

Die von der SPD vorgeschlagene Übergangsregelung für Altfälle wird vom VAMV begrüßt und als äußerst positiv eingeschätzt.

Jedoch spricht sich der VAMV gegen eine erzwungene Beratung und Entscheidung der zukünftigen Eltern aus. Eine Information über die Möglichkeit der gemeinsamen Sorgeerklärung, die Pflichten des Sorge- Umgangs- und Unterhaltsrechts sowie das Angebot einer kostenfreien neutralen Beratung oder Mediation anlässlich der standesamtlichen Registrierung des Kindes findet hingegen seine Zustimmung. Auch das Angebot einer kostenfreien gerichtlichen Klärung wird dem Grundsatz nach begrüßt.

Über 90% aller Eltern mit Kindern unter 18 Jahren treffen aktuell bereits eine bewusste rechtliche Entscheidung für die gemeinsame Übernahme familiärer Verantwortung, indem sie heiraten oder die gemeinsame Sorge freiwillig erklären. Dies ist eine positive Entwicklung, die nach Ansicht des VAMV gestärkt werden sollte. Durch vermehrte Information und unter der neuen Rechtslage, die seit der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts eine gerichtliche Überprüfung der Sorgeverteilung ermöglicht, wird sich diese Gruppe noch merklich vergrößern. Eine frühzeitige Information und ein neutrales Beratungsangebot können hier zu noch mehr freiwilligen Sorgevereinbarungen führen.

Damit ist die Gruppe der Eltern, für die eine Neuregelung relevant ist, mit aktuell höchstens 9,2 Prozent aller Familien mit Kindern unter 18 Jahren relativ klein. Sie besteht in der Regel aus konfliktbeladenen Konstellationen: Daher ist zu befürchten, dass diese Eltern, die sich ohne Hilfe von Dritten nicht über das Sorgerecht verständigen können, überwiegend auch nicht zur Ausübung der gemeinsamen Sorge geeignet sind.

Der VAMV ist nicht der Ansicht, dass der sehr aufwendige Prozess der Überwachung aller unverheirateten Eltern, die nicht bereits mit der Registrierung des Kindes beim Standesamt (die innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt erfolgen muss) die gemeinsame Sorge erklären, ihrer erzwungenen Beratung beim Jugendamt bis hin zur amtlichen Einleitung eines Sorgerechtsprozesses der nur sehr kleinen Gruppe der Betroffenen angemessen ist.

Die vollständige Stellungnahme steht unten als  Download für Sie bereit.