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AKTUELL UND KRITISCH

Betreuungsgeld in gute Kinderbetreuung investieren!

Berlin, 21. Juli 2015. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es das Betreuungsgeld als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Bund hatte nicht die Gesetzgebungskompetenz ein Betreuungsgeld einzuführen, da es nicht zur Herstellung bundesweit gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig ist. "Mit der Entscheidung ist eine weitere als 'Familien-Leistung' deklarierte Förderung vom Tisch, die komplett an Alleinerziehenden vorbei geht", sagt die Bundesvorsitzende des VAMV, Solveig Schuster. 

Alleinerziehende haben keine Wahlfreiheit und können sich den "Luxus" zu Hause zu bleiben, gar nicht leisten. Stattdessen sind sie auf gute und bedarfsgerechte Kitas angewiesen. "Nach dem Urteil ist die Regierung nun gefragt, zügig das Betreuungsgeld abzuwickeln und die frei werdenden Mittel vor allem auch für den Ausbau und die Qualität von frühkindlicher Bildung und Betreuung zu investieren", fordert Schuster. "Alleinerziehende brauchen gute, verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote auch zu Randzeiten und am Wochenende, wie andere Eltern auch", so die Bundesvorsitzende. Hier besteht weiterhin dringender Ausbaubedarf. Der VAMV fordert die Politik auf, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für Kitas gesetzlich zu verankern. 

Zudem ist die Politik gefordert, familienpolitische Widersprüche abzubauen, die im Lebenslauf zu Lasten von Alleinerziehenden gehen, wie etwa das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatt/innen. Wie das Betreuungsgeld fördern auch sie die Entscheidung von Müttern, zugunsten der Familie zu Hause zu bleiben. Bricht die Ehe auseinander, fällt ihnen das jedoch auf die Füße, denn das Unterhaltsrecht verlangt, selbst für das Geld auf dem Konto zu sorgen. Nach beruflicher Auszeit und ohne Kinderbetreuung ist dies aber kaum zu realisieren. "Hier braucht es einen roten Faden statt Fehlanreize", fordert Schuster. 

Der VAMV hatte im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts schriftlich und mündlich Stellung bezogen und das Betreuungsgeld als verfassungswidrig kritisiert.