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Entwurf zur Kindergrundsicherung enttäuscht Bündnis

Berlin, 13. September 2023. Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen zeigt sich enttäuscht über Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung und fordert vom Bundestag jetzt umfangreiche Nachbesserungen. Der Gesetzesentwurf für eine Kindergrundsicherung, der voraussichtlich heute im Kabinett beschlossen werden soll, ist nach Ansicht des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG weiterhin enttäuschend. Trotz monatelanger Debatten reichen die dort gemachten Festlegungen für eine echte, armutsverhindernde Kindergrundsicherung bisher nicht aus. Für den schwierigen und zähen Kampf gegen Kinderarmut braucht es mehr Mut und Willen der gesamten Ampel für einen echten Systemwandel.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt: „Um noch einen gelungenen Einstieg in eine Kindergrundsicherung zu finden, muss jetzt der Bundestag ran! Unser Parlament muss unbedingt noch umfangreich nachbessern, damit erste wichtige Schritte im Kampf gegen Kinderarmut gemacht werden. Denn alle Kinder haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen mit echter Teilhabe.“

Myriam Gros, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. ergänzt: „Damit für Kinder von Alleinerziehenden nicht nur eine Verbesserung auf dem Papier, sondern auch im Portmonee ankommt, muss der Deutsche Bundestag dringend nachbessern: Damit die verbesserte Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht direkt wieder verpufft, darf der überschießende Kindergarantiebetrag im SGB II nicht auf den Bedarf der Alleinerziehenden angerechnet werden! Die geplanten Einschränkungen des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss sind zurückzunehmen. Es darf zudem keine Verschlechterungen für Kinder von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen geben, die heute vom Kinderzuschlag profitieren: Unterhalt für Kinder muss wie bisher beim Kinderzuschlag einheitlich zu 45 Prozent beim Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung berücksichtigt werden. Höheren Unterhalt zu einem höheren Prozentsatz anzurechnen, lehnen wir ab. Außerdem würde eine Übertragung der temporären Bedarfsgemeinschaft aus dem SGB II auf die Kindergrundsicherung für heute Kinderzuschlagsberechtigte bedeuten, dass der Zusatzbetrag plötzlich für Umgangstage gekürzt werden kann. Statt durch die Kürzungen die Existenzsicherung des Kindes an seinem Lebensmittelpunkt zu gefährden, muss im Haushalt der Alleinerziehenden immer der volle Anspruch auf den Zusatzbetrag bestehen. Um zusätzliche Bedarfe von Trennungskindern zu decken, ist bei der Kindergrundsicherung ein Umgangsmehrbedarf einzuführen.“
 

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstüt-zer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden. www.kinderarmut-hat-folgen.de